Befehlsverweigerung bei Berufssoldaten aus Gewissensgründen
Vor 10 Jahren erkannte das Bundesverwaltungs-gericht (link) im Fall Pfaff einem Berufssoldaten das Recht zu, wegen befürchteter Mitwirkung an einem völkerrechtswidrigen Krieg (hier: Irak-Krieg 2003) den Befehl zu verweigern: Daran erinnert nun die Frankfurter Rundschau in zwei Beiträgen vom 22.10.2015: a) „Moral beim Militär ist möglich“ Matthias Gillner zu