Schlagwort: Recht auf Leben

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Einreichung zur 2. Staatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags

IALANA Deutschland reichte folgende Submission ein: Download Original Submission (English) Download deutsche Übersetzung   Submission zum TPNW IALANA Deutschland empfiehlt den Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag Von Bernd Hahnfeld Die allgemeine für alle Staaten verbindliche Ächtung aller Atomwaffen und damit ihre Abschaffung hängen davon ab, ob der Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) Völkergewohnheitsrecht wird oder

Die Atomwaffenpolitik Deutschlands und die Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Leben: Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte

EINREICHUNG AN DIE ALLGEMEINE PERIODISCHE ÜBERPRÜFUNG DES MENSCHENRECHTSRATS DER VEREINTEN NATIONEN 44th Sitzung der UPR-Arbeitsgruppe, November 2023 Eingereicht 5  April 2023 von:   IALANA Deutschland – Vereinigung für Friedensrecht, Deutsche Sektion der „International Association of Lawyers against Nuclear Arms (IALANA)“ (IALANA Deutschland) und Lawyers Committee on Nuclear Policy (LCNP)

UN Human Rights Committee: Atomwaffen und das Recht auf Leben

Am 30.10.2018 beschloss das UN-HRC als General Comment No. 36 (2018) zu Artikel 6 des Internationalen Paktes über bürgerlichte und politische Rechte (1966), dass die Drohung mit und der Einsatz von Atomwaffen nicht vereinbar ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 6 des Paktes On 30 October 2018, the

IALANA -Studie „Recht auf Leben vs. Atomwaffen“ mit Beiträgen von Alyn Ware, Daniel Rietiker, Roger S.Clarke und Peter Weiss

Am 30.Oktober 2018 verabschiedete der UN-Menschenrechtsausschuss die "Allgemeine Bemerkung Nr.36" zum Recht auf Leben   In dem Text konstatiert der Ausschuss die Unvereinbarkeit von Atomwaffen mit dem Recht auf Leben. Die Bedrohung und der Einsatz von Atomwaffen könnten sogar eine völkerrechtliche Straftat darstellen. Zur Bedeutung und Interpretation dieser Erklärung haben

Drohung mit und Einsatz von Atomwaffen verstößt gegen das Recht auf Leben

Gemeinsame Erklärung von IALANA,  IPPNW und ICAN   Pressemitteilung vom 9. Dezember 2019   Tag der Menschenrechte Drohung mit und Einsatz von Atomwaffen verstößt gegen das Recht auf Leben   Die Organisationen IALANA, IPPNW und ICAN weisen anlässlich des Tages der Menschenrechte auf den öffentlich wenig bekannten Beschluss des UN-Menschenrechtsausschusses

UN Human Rights Committee: Atomwaffen und das Recht auf Leben

Am 30.10.2018 beschloss das UN-HRC als General Comment No. 36 (2018) zu Artikel 6 des Internationalen Paktes über bürgerlichte und politische Rechte (1966), dass die Drohung mit und der Einsatz von Atomwaffen nicht vereinbar ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 6 des Paktes Threat and use of nuclear