Schlagwort: NPT

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Beschluss des Europaparlaments vom 21.10.2020 zur Vorbereitung der 10.Überprüfungskonferenz zum NPT

  P9_TA-PROV(2020)0281 Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2020 an den Rat und den Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur Vorbereitung des 10. Verfahrens zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV), zur nuklearen Rüstungskontrolle und zu Möglichkeiten der nuklearen Abrüstung (2020/2004(INI))

Bernd Hahnfeld 17.9.20: Opposition to the Federal Government’s assertion that the nuclear sharing practiced by Germany within the framework of NATO does not violate the Non-Proliferation Treaty

The Bundeswehr Fighter-Bomber Wing 33 is stationed in Büchel. It has the task, within the framework of NATO’s nuclear cooperation, of practicing with its Tornado aircraft the transport and dropping of the atomic bombs stationed there. In the event of war, Fighter-Bomber Wing 33 would deliver nuclear bombs to their

Vorbehalte der Bundesregierung bei Unterzeichnung des NPT 1975

Germany: Ratification of Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons (NPT)   State Germany Treaty Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons (NPT) Action Type Ratification Depositary Government of the United States of America Date 2 Mai 1975 Note The signature of the Treaty by the Ambassador of the Federal

Bernd Hahnfeld: Widerspruch gegen die Behauptung der Bundesregierung, die von Deutschland im Rahmen der NATO praktizierte nukleare Teilhabe verstoße nicht gegen den Nichtverbreitungsvertrag

Widerspruch gegen die Behauptung der Bundesregierung, die von Deutschland im Rahmen der NATO praktizierte nukleare Teilhabe verstoße nicht gegen den Nichtverbreitungsvertrag (NPT – BGBl. 1974 II S.786) Bernd Hahnfeld   Das in Büchel stationierte Jagdbombergeschwader 33 der Bundeswehr hat im Rahmen der nuklearen Beihilfe der NATO die Aufgabe, mit den

IALANA: Erklärung zur nuklearen Teilhabe vom 6.5.2020

Unter dem Titel: "Erklärung zur nuklearen Teilhabe und zur geplanten Anschaffung neuer Trägerflugzeuge für den Atomwaffeneinsatz" brachte sich IALANA in die aktuelle Debatte um die nukleare Teilhabe mit einer ausführlichen rechtlichen Analyse ein. hier als pdf

„Atombomben“: Illegales Hantieren mit auf 95% hochangereichertem Uran 235 im Forschungsreaktor München II

Im Fall Iran scheint Uran-Anreicherung ein Kriegsgrund, Deutschland betreibt hingegen mit dem Bombenstoff einen Forschungsreaktor – und zwar vermutlich illegal 13. Juli 2019 Wolfgang Pomrehn bei telepolis Alles redet über das Urananreicherungsprogramm des Iran und fast niemand über den Forschungsreaktor FRM II in Garching bei München. Dieser wird mit hochangereichertem