Kooperation für den Frieden – 2003: „Friedenspolitische Richtlinien“
In einem Grundsatzpapier stellte 2003 die Kooperation für den Frieden den Rang der Zivilen Konfliktbearbeitung heraus. koop , friedenspol. richtlinien 2003
In einem Grundsatzpapier stellte 2003 die Kooperation für den Frieden den Rang der Zivilen Konfliktbearbeitung heraus. koop , friedenspol. richtlinien 2003
A coalition-building effort to stop war, genocide, & internal armed conflict Das »Program Statement 2003« als Download (PDF-Dokument)
von Dr. Dieter Deiseroth Die Anwendung militärischer Gewalt gegen einen an deren Staat durch einen Einzelstaat oder mehrere in einem Bündnis zusammengeschlossene Staaten verletzt, auch wenn sie nicht als Krieg, sondern als "humanitäre Intervention" deklariert wird, den Tatbestand des völkerrechtlichen Gewaltverbots des Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta. ??Dies ergibt sich