Schlagwort: IGH-Gutachten

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Zur Entwicklung der völkerrechtlichen Schranken gegen Atomwaffen

Atomwaffen und Völkerrecht Zur Entwicklung der völkerrechtlichen Schranken gegen Atomwaffen Manfred Mohr und Volkert Ohm Erschienen im FriedensForum 4/2026 Das Völkerrecht wird gegenwärtig in einem bestürzenden Ausmaß durch Kriege und skrupellose Machtpolitik verletzt. In besonderem Maße betreffen diese Verletzungen das in der UN-Charta garantierte Rechte der Staaten auf Souveränität und

Redebeitrag von Bernd Hahnfeld: IGH-Gutachten und die Nukleare Abschreckung

auf der Veranstaltung „30 Jahre IGH-Gutachten – Ein Meilenstein auf dem Weg zur vollständigen Ächtung von Atomwaffen – und heute noch aktuell?“, 21.6.2026 in Hannover Vorbemerkung: Die Zahlen in Klammern beziehen sich auf die Ziffern des Gutachtens des IGH zur Rechtmäßigkeit der Androhung oder des Einsatzes von Atomwaffen IGH-Gutachten und

The Relevance of ICJ Advisory Opinions:Nuclear Weapons, Climate Change and other Global Issues

Commemorating the 80th anniversary year of the International Court of Justice (ICJ), and the 30th anniversary of the historic ICJ Advisory Opinion on the Legality of the Threat or Use of Nuclear Weapons. The Hague, 8/9 July 2026 Registration via PNND: https://www.pnnd.org/event/relevance-international-court-justice-advisory-opinions-nuclear-weapons-climate-change-and

Veranstaltung: 30 Jahre IGH-Gutachten – Ein Meilenstein auf dem Weg zur vollständigen Ächtung von Atomwaffen – und heute noch aktuell?

21. Juni 2026, 12 – 17 Uhr (mit Vorprogramm am 20. Juni 2026)Kulturzentrum Pavillon, Lister Meile 4, 30161 Hannover Anmeldung und Anmeldung livestream via Zoom sind geschlossen Veranstaltet von: Internationale Ärzt*innen zur Verhütung eines Atomkriegs (IPPNW) Deutschland, Juristinnen und Juristen gegen atomare, biologische und chemische Waffen (IALANA) Deutschland, International Peace

30 Jahre IGH-Gutachten zu Atomwaffen: „Generell völkerrechtswidrig“

von Volkert Ohm Art. VI des Nichtverbreitungsvertrages (NVV) verpflichtet die Atomwaffenstaaten, in gutem Glauben Verhandlungen über atomare Abrüstung zu führen, diese zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen und eine „allgemeine und umfassende Abrüstung unter strikter und effektiver internationaler Kontrolle“ durchzuführen. Diese Verpflichtung wurde vom Internationalen Gerichtshof (IGH) in einem im

80 Jahre nach Hiroshima und Nagasaki: Deutschlands Griff nach der Atombombe – Eine völkerrechtliche Einordnung

Redebeitrag von Otto Jäckel auf der gleichnamigen Veranstaltung am 18.11.2025[Lesen Sie hier Bernd Hahnfelds Redebeitrag der Veranstaltung] Zu Recht treibt viele von uns die Sorge um, dass einer der anhaltenden militärischen Konflikte wie in der Ukraine oder zukünftige, wie vielleicht im südchinesischen Meer, in einen Nuklearkrieg führen könnte.Wir sind dabei