Schlagwort: Hinweisgeber

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Erste Hinweise zur Umsetzung der EU-Whistleblowerrichtlinie

Der Bundestag muss die eben in Kraft getretene EU-Whistleblowerrichtlinie nun binnen 2 Jahren in nationales Recht umsetzen Die Erwartungen gegen dahin, dass damit auch endlich ein deutsches umfassendes Gesetz zum Schutz der Whistleblower geschaffen wird. Dabei stellen sich eine Reihe wichtiger Fragen. Erste Hinweis dazu gibt der Beitrag  "Überlegungenzur nationalen

23.10.19 Richtlinie (EU) „zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ veröffentlicht

Meilenstein auf dem Weg zu einem deutschen Whistleblower-Schutzgesetz Im März 2019 konnte gegen den Widerstand auch der deutschen Regierung in Brüssel eine politische Einigung auf eine wirksame Richtlinie zum Schutz der Whistleblower erreicht werden. Nach Durchführung des üblichen Verfahrens, kann die Richtlinie nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden

Text des „Geheimnisschutzrichtlinien-Gesetzes“

Am 18.April 2019 verabschiedete der Bundestag das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtwidriger Nutzung und Offenlegung", das auch teilweise den Whistleblowerschutz regelt. Inzwischen ist das Gesetz im Bundesgesetzblatt Teil I veröffenlticht. Hier im Wortlaut (als pdf)

Es geht nicht nur um Julian Assange

Whistleblower sind für die Presse unverzichtbar. Sie verdienen den Schutz durch den Rechtsstaat von Edward Wasserman | 03.05.2019 | in ipg-journal Julian Assange, der kürzlich zu einer Gefängnisstrafe verurteilte WikiLeaks-Gründer, ist für den journalistischen Mainstream weniger ein Held als vielmehr ein Problem. weiterlesen: https://www.ipg-journal.de/regionen/global/artikel/detail/es-geht-nicht-nur-um-julien-assange-3439/

Verbesserungen am Regierungsentwurf zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Annegret Falter vom Whistleblower-Netzwerk dazu in einer Presseerklärung vom 15.3.2019 Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des BT hat am 5. März noch wichtige Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgenommen – zugunsten von Whistleblowern, Journalist*innen und Arbeitnehmer*innen. Es gilt demnach nicht mehr per se als „Rechtsverletzer“, wer Geschäftsgeheimnisse publik macht.