Reporter ohne Grenzen und Whistleblower-Netzwerk zur Umsetzung der EU-Whistleblowerrichtlinie
Für den Schutz von freier Meinungsäußerung und Pressefreiheit! Stellungnahme von Oktober 2020 hier als pdf
Für den Schutz von freier Meinungsäußerung und Pressefreiheit! Stellungnahme von Oktober 2020 hier als pdf
Gastbeitrag von Christian Thönnes bei Legal Tribune Online (LTO) vom 23.07.2020 Der deutsche Gesetzgeber darf die EU-Whistleblower-Richtlinie nicht einfach 1:1 umsetzen – Vorfälle wie der Corona-Ausbruch bei Tönnies zeigen deutlich, dass der Anwendungsbereich bisher keinen ausreichenden Schutz bietet. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/corona-toennies-whistleblower-schutz-eu-richtlinie-umsetzung-anwendungsbereich-infektionsschutz/
Offener Brief an die Bundesregierung – EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz sinnvoll umsetzen 5. August 2020 von Wh.-Netzwerk e.V., Transparency International, u.a. Hinweisgeber*innen (Whistleblower) sind entscheidend für die Aufdeckung von Missständen und Korruption. Eine umfassende Gesetzgebung zum Schutz dieser Personen fehlt in Deutsch-land jedoch nach wie vor. Laut einer Studie der Europäischen
Interview zur Situation von Whistleblowern in Deutschland – 10.08.2020 /17.08.2020 bei publicus boorberg Der Verein “Whistleblowing-Netzwerk e.V.” mit Sitz in Berlin widmet sich dem Schutz von Whistleblowern und bietet ihnen Beratung und Hilfe an. Wir haben mit der Vorsitzenden Annegret Falter gesprochen. Edward Snowden und Julian Assange gelten gemeinhin als
PM des Whistleblowernetzwerks e.V. vom 17.4.20 Am 16. Dezember 2019 wurde die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden – EU 2019/1937 (Whistleblowerschutz-Richtlinie) verabschiedet, die bis Ende 2021 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Whistleblower-Netzwerk berichtete mehrfach. Das federführende Justizministerium (BMJV), das dem
veröffentlicht von Transparency Deutschland und Whistleblower-Netzwerk e. V. am 28.Januar 2020 Im Oktober 2019 hat die Europäische Union eine Richtlinie zum Schutz von Personen verabschiedet, die in beruflichem Zusammenhang Verstöße gegen geltendes EU-Recht melden. Der deutsche Gesetzgeber muss nun innerhalb von zwei Jahren gesetzliche Regelungen schaffen, die Hinweisgeber vor Repressalien