Zum Drohnenurteil des BVerwG vom 25.11.2020 liegt nun die schriftliche Urteilsbegründung vor
Kein Individualanspruch auf weitergehendes Tätigwerden der Bundesregierung zur Verhinderung von Drohneneinsätzen der USA im Jemen unter Nutzung der Air Base Ramstein ( gegen das OVG Münster in der Vorinstanz). Leitsätze: 1. Grundrechtliche Schutzpflichten des deutschen Staates können grundsätzlich auch gegenüber im Ausland lebenden Ausländern und im Fall von Grundrechtsbeeinträchtigungen oder -gefährdungen