Schlagwort: Büchel

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Nukleare Teilhabe

Von Bernd Hahnfeld Zusammenfassung: Entsprechend einer jahrzehntelangen Tradition hält Deutschland weiterhin Trägersysteme für die im Land stationierten US-amerikanischen Atombomben bereit. Im Einsatzfall werden die Atombomben mittels Tornado-Jagdbomber von Bundeswehrsoldaten transportiert und abgeworfen. Diese nukleare Teilhabe ist ein Teil des strategischen Konzeptes der NATO, das ohne Rechtsgrundlage von den Mitgliedsländern abgesprochen

Gerichte schützen Atomwaffen statt das Internationale Recht. Verfassungsbeschwerde von Trägerin des Aachener Friedenspreises eingereicht

Pressemitteilung der Gewaltfreien Aktion Atomwaffen abschaffen (GAAA) vom 1.4.21 Am 1. April 2021 reichen Stefanie Augustin und Marion Küpker gemeinsam ihre Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Durch alle Vorinstanzen ließen die Gerichte die Anwendung des Internationalen Rechtes (Völkerrecht) vermissen und verweigerten die Zeugenanhörung der Rechtsexperten, z.B. Anabel Dwyer, eine US-Expertin für

Atomwaffen raus aus Deutschland – Über Blockadeaktionen in Büchel und das Gerichtsverfahren wegen „Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte“

Wenn das Überleben der Menschheit auf dem Spiel steht, wird Widerstand zur Pflicht. AktivistInnen von Stopp Air Base Ramstein blockierten am 28. Juni 2019 drei Tore des Atomwaffen-Stützpunktes Büchel in Rheinland Pfalz. Auf dem Fliegerhorst der deutschen Luftwaffe lagern im Rahmen der nuklearen Teilhabe US-amerikanische Atomwaffen, die im Falle eines

IALANA 6.3.19 an LG Koblenz zu Hausfriedensbruch in Büchel

IALANA  Vereinigung für Friedensrecht             Berlin, 6.3.19   An das Landgericht Koblenz, Berufungsstrafkammer Karmeliterstr. 14 56068 Koblenz     Betr.: Berufung der Angeklagten ………………….. gegen das Urteil des Amtsgerichts Cochem in dem Verfahren ………………..   Sehr geehrter Herr Richter …. ,   als Vereinigung, die sich seit 30 Jahren für das

Bernd Hahnfeld: Das Bundesverfassungsgericht und die Atomwaffen in Büchel

veröffentlicht in: Friedensforum 1 / 2019 S. 24 f. Der Beschluss vom 15. März 2018, die Verfassungsbeschwerde von Dr. Elke Koller nicht zur Entscheidung anzunehmen, ist in den Medien irreführend als Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dargestellt worden. Die Verfassungsbeschwerde ist jedoch mit dem Beschluss gerade nicht zur Entscheidung angenommen worden. Der

Strafverfahren nach Aktionen in Büchel – Überblick

  (1) Iskenius und 4 andere . Go In auf Landebahn im Sommer 2018   AG Cochem am 12.12.18: 4×30 Tagessätze wegen Hausfriedensbruch; Iskenius  60 Tagessätze; alle haben Berufung eingelegt.   (2) Gerd Bünzly und 4 andere aus dem Ausland. Bünzly als einziger angeklagt (Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung).   AG Cochem