26.01.2013 Bundestag verlängert erneut das Afghanistan-Mandat
Mit Mehrheit wurde das Mandat entsprechend dem Beschlussvorschlag der Regierung vom Bundestag verlängert. BT-Drs. 17-11685
Mit Mehrheit wurde das Mandat entsprechend dem Beschlussvorschlag der Regierung vom Bundestag verlängert. BT-Drs. 17-11685
In Heft 4/2012 der Zeitschrift „Sicherheit und Frieden“ setzt sich das Forum in mehreren Beiträgen mit der Parlamentsbeteiligung bei Bundeswehreinsätzen auseinander. http://www.sicherheit-und-frieden.nomos.de/fileadmin/suf/doc/Aufsatz_SuF_12_04_Forum.pdf
Zunächst der Wortlaut des Gesetzes, mit dem der Bundestag einem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nachkam: Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 18.03.2005; weiter aus den Gesetzgebungsmaterialien die Gesetzesbegründung (Auszug aus der Bundestagsdrucksache 15/2742): Begründung der Bundesregierung
Die historische Debatte im Bundestag vom 16.November 2001 Wenige Tage nach dem Anschlag auf die Türme des World Trade Centers in New York vom 11.September 2001 erklärte der NATO-Rat den Bündnisfall nach Art. 5 des NATO-Vertrags. Die USA hatten sich um ein Mandat des Sicherheitsrats bemüht, aber dieser hatte nicht
Das BVerfG hat sich in seiner Rechtsprechung mehrfach und insbesondere in den letzten Jahrzehnten mit Fragen zu NATO, Auslandseinsätzen der Bundeswehr und Reichweite des Parlamentsvorbehalts befassen müssen. Die wichtigsten Entscheidungen (zitiert nach Band und Seiten der amtlichen Sammlung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) sind folgende Entscheidungen:
am Kampfeinsatz "Enduring Freedom" in Afghanistan und andernorts. Download (pdf)