Der Atomwaffenverbotsvertrag und die nukleare Abrüstung
Antwort der Bundesregierung vom 19.1.2021 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE BT-Drs.19-25562 vom 22.12.2020 Gegenstand der Anfrage war u.a. die Behauptung der Bundesregierung, der Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) sei nicht kompatibel mit dem Nichtverbreitungsvertrag und könne daher nicht unterzeichnet werden. Wir fragen die Bundesregierung: Durch welche konkreten Regelungen des Atomwaffenverbotsvertrages