Schlagwort: Air Base Ramstein

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15. Juli 2025: Bundesverfassungsgericht billigt den US-Drohneneinsatz über Ramstein

Die Bundesregierung muss nichts gegen den umstrittenen Drohnenkrieg der USA unternehmen. Bei einem US-Drohnenangriff im Sommer 2012 wurden zwei Mitglieder der Familie bin Ali Jaber im jemenitischen Dorf Khashamer getötet. Eingebunden in den Angriff war die US-Militärbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz. Die Bundesregierung weist bisher jedoch jede Mitverantwortung für den Tod

Fall Bin Ali Jaber: Verfassungsbeschwerde eingereicht

Bei der Verfassungsbeschwerde geht es um die Verantwortung Deutschlands, die Familie Bin Ali Jaber vor weiteren Angriffen unter Einbeziehung des US-Luftwaffenstützpunkts Ramstein in Rheinland-Pfalz zu schützen. Salem und Waleed bin Ali Jaber wurden im August 2012 durch Raketen getötet, die von einer US-Drohne abgefeuert wurden. Salem war Imam und hatte

Der Datenaustausch mit den US-Kampfdrohnen muss nicht mehr ausschließlich über die Air Base Ramstein abgewickelt werden, weil er auch über die Naval Air Station Sigonella auf Sizilien erfolgen kann.

LUFTPOST 017/21 vom 12.3.2021   Diese SATCOM-Relaisstation (auf der Naval Air Station Sigonella bei Catania auf Sizilien, ist wichtig zur Unterstützung ihrer Partnereinrichtung, der SATCOM-Relaisstation auf der Air Base Ramstein in Deutschland. Die Station verfügt über hochempfindliche Kommunikationseinrichtungen und die Infrastruktur zur Durchführung von Operationen sowie Verwaltungs-und Wartungsmaßnahmen. Sie hat

Zum Drohnenurteil des BVerwG vom 25.11.2020 liegt nun die schriftliche Urteilsbegründung vor

Kein Individualanspruch auf weitergehendes Tätigwerden der Bundesregierung zur Verhinderung von Drohneneinsätzen der USA im Jemen unter Nutzung der Air Base Ramstein ( gegen das OVG Münster in der Vorinstanz). Leitsätze: 1. Grundrechtliche Schutzpflichten des deutschen Staates können grundsätzlich auch gegenüber im Ausland lebenden Ausländern und im Fall von Grundrechtsbeeinträchtigungen oder -gefährdungen

Drohnenurteil des OVG Münster durch Bundesverwaltungsgericht aufgehoben

Kein Individualanspruch auf weitergehendes Tätigwerden der Bundesregierung zur Verhinderung von Drohneneinsätzen der USA im Jemen unter Nutzung der Air Base Ramstein Pressemitteilung des BVerwG Nr. 68/2020 vom 25.11.2020 – BVerwG 6 C 7.19 Im Jemen lebende jemenitische Staatsangehörige können von der Bundesrepublik Deutschland nicht unter Berufung auf eine aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1