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IALANA – International Association of Lawyers Against Nuclear Arms – ist eine internationale Juristenorganisation, die bei den Vereinten Nationen als NGO registriert ist. Wir verfügen über ein UN-Verbindungsbüro in New York und eine Vielzahl von nationalen Mitgliedsorganisationen, darunter auch IALANA Deutschland – Vereinigung für Friedensrecht.

Mitglied oder Fördermitglied bei IALANA werden !

Wenn Sie als Jurist(in)  die Ziele der IALANA unterstützen möchten, sind Sie herzlich eingeladen, Mitglied zu werden.

Der Jahresbetrag für Berufstätige beträgt 120,– EURO. Für Juristen / Juristinnen  im Studium/Referendariat oder ohne feste Anstellung gilt ein ermäßigter Jahresbeitrag von 30 EURO. 

 

IALANA – International Association of Lawyers Against Nuclear Arms – ist eine internationale Juristenorganisation, die bei den Vereinten Nationen als NGO registriert ist. Wir verfügen über ein UN-Verbindungsbüro in New York und eine Vielzahl von nationalen Mitgliedsorganisationen, darunter auch IALANA Deutschland – Vereinigung für Friedensrecht.

Ehrenpräsident von IALANA international ist Professor Christopher Weeramantry (17. November 1926 – 5. Januar 2017), ehemaliger Vizepräsident des Internationalen Gerichtshofs der Vereinten Nationen in Den Haag, Träger des UNESCO Prize for Peace Education 2006 und des „alternativen Nobelpreises“ Right Livelihood Award 2007 „… for his lifetime of groundbreaking work to strengthen and expand the rule of international law“.

Das Motto von IALANA Deutschland ist „Frieden durch Recht“.

Als Hochschullehrer, Richter und Rechtsanwälte verfügen wir über große Erfahrung in der friedlichen Konfliktbewältigung. Leider geraten jedoch die innerstaatlich anerkannten Regeln des menschlichen Zusammenlebens bei der Regulierung von internationalen Konflikten noch immer sehr schnell aus dem Blick. Statt Prävention und Verhandlungsvermittlung wird rasch der Ruf nach dem Einsatz von Waffen laut. Wir erstellen völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Expertisen zu Krisenherden und Militärinterventionen und setzen uns an Stelle des Rechts des Stärkeren für die Stärkung des Rechts ein. Ein besonderes Anliegen ist für uns die Verhinderung des Einsatzes und die vollständige Abschaffung von Massenvernichtungswaffen.

Wer glaubt, damit würden wir in der deutschen Politik offene Türen einrennen, der irrt sich. Hier nur einige Beispiele:

  1. In dem 2 plus 4-Vertrag zwischen den Alliierten des Zweiten Weltkriegs und den beiden deutschen Staaten von 1990 hat sich Deutschland dazu verpflichtet, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen darf. Dabei handelt es sich um die Gründungserklärung des seitdem voll souveränen wiedervereinigten Deutschland. Gleichwohl wird die Bundeswehr aktuell zu einer „Armee im Einsatz“ umgebaut. Deutsche Truppen stehen in Afghanistan, im Kosovo, in Mali und an der syrischen Grenze in der Türkei. Darüber hinaus hat die Bundesregierung zugelassen, dass die USA von ihren Deutschen Militärbasen aus den Krieg gegen den Irak geführt haben, der nach der Bewertung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 21.06.2005 völkerrechtswidrig war. Sie lässt aktuell auch zu, dass von der US-Air Base Ramstein aus Drohnen zu ihren völkerrechtswidrigen Einsätzen in nicht an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Staaten wie etwa in Pakistan transportiert werden.
  2. In Artikel 2 des Nichtverbreitungsvertrags hat sich Deutschland dazu verpflichtet, keine Atomwaffen anzunehmen. Gleichwohl üben die Soldaten des Luftwaffengeschwaders 33 in Büchel ständig die Übernahme und den Abwurf der dort unter US-amerikanischer Aufsicht gelagerten Atombomben. Trotz einer 2010 im Deutschen Bundestag beschlossenen gemeinsamen Resolution aller Parteien, wonach die Bundesregierung sich im Rahmen der NATO für einen Abzug der Atomwaffen aus Deutschland einsetzen soll, geschieht an praktischen Schritten in dieser Hinsicht nichts. Im Gegenteil: Aus den B 61 Atombomben Version 3 und 4 soll ein völlig neuer Atombombentyp B 61 – 12 als intelligente Lenkwaffe mit der vierfachen Sprengkraft der Hiroshimabombe produziert werden – das größte Atomwaffenrüstungsprogramm der USA seit Jahrzehnten.
  3. Nach Artikel VI des Atomwaffensperrvertrags sind alle Vertagsparteien völkerrechtlich verpflichtet, „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen und zum Abschluß zu bringen, die zu nuklearer Abrüstung in allen ihren Aspekten unter strikter und wirksamer internationaler Kontrolle führen.“ Diese von dem Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen in Den Haag in seinem bahnbrechenden Gutachten vom 8. Juli 1996 bekräftigte Verpflichtung trifft auch Deutschland im Rahmen seiner nuklearen Teilhabe im Rahmen der NATO. Ein von der IALANA gemeinsam mit anderen Organisationen der Zivilgesellschaft ausgearbeiteter Vertragsentwurf für eine Atomwaffenkonvention wurde von der UNO als offizielles Dokument übernommen. Generalsekretär Ban Ki-moon hat es den Mitgliedsstaaten als Grundlage für Verhandlungen übermittelt. Initiativen der Bundesrepublik Deutschland hierzu: Fehlanzeige.
  4. Die Bundesregierung betont ständig ihre Treue zum Völkerrecht, zur Krisenprävention und friedlichen Streitbeilegung. Gleichwohl weigert sie sich weiterhin, sich der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs der Vereinten Nationen zu unterwerfen, soweit es Auslandseinsätze der Bundeswehr und den Einsatz von Streitkräften Verbündeter von deutschem Boden aus angeht. Deutschland strebt einerseits einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an, der über bewaffnete Einsätze gegen Staaten entscheidet. Andererseits verweigert Deutschland die Nutzung des Internationalen Gerichtshofs der Vereinten Nationen in Den Haag zur friedlichen Streitbeilegung. Ein krasser Widerspruch.

Wir haben also alle Hände voll zu tun. Wir hätten Sie gerne dabei! Immanuel Kant wäre heute bei uns Mitglied. Unterstützen Sie uns und werden Fördermitglied!

Oder Fördermitglied werden!

Sie sind kein (e) Jurist(in), haben aber Interesse an völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Debatten im Bereich der Aussen- und Sicherheitspolitik und möchten gerne z.B. mit aktuellen Argumentationen und Expertisen zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr versorgt werden?

Treten Sie IALANA Deutschland bei ! IALANA Foerdermitglied Beitrittserklärung Stand 10-2022

Haben Sie Interesse an einer Mitarbeit bei IALANA Deutschland? Wir beraten uns momentan regelmäßig in zwei Arbeitsgruppen – Atomwaffen und Sanktionen – und tauschen uns zudem zweiwöchentlich zu unterschiedlichen Themen aus.

Kontaktieren Sie uns und arbeiten Sie mit.

Finden Sie hier eine Einladung zur Teilnahme an der AG Sanktionen

IALANA – Deutschland sucht für das Büro in Berlin fortlaufend PraktikantInnen

Branche: gemeinnützige Organisation

Aufgabenbeschreibung:

Allgemein:

  • Eigenverantwortliches Arbeiten an Projekten

  • Assistenz der Geschäftsführung

  • Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen

  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Büroorganisation

Im Besonderen:

  • Vorbereitung der General Assembly der internationalen IALANA

  • Vorbereitung der Aktivitäten von Netzwerken in denen die IALANA aktiv ist, und weitere kleinere Projekte/ Veranstaltungen

  • Veranstaltungsorganisation und Mitgliederkommunikation

  • inhaltliche Zuarbeit und Öffentlichkeitsarbeit für die einzelnen Veranstaltungen sind Inhalt des Praktikums

Themenbereiche: internationales Recht, Friedensbewegung, Krieg und Frieden, Abrüstung, Militarisierung.

Gewünschte Qualifikation:

  • Fortgeschrittenes oder abgeschlossenes Studium

  • gute englische Sprachkenntnisse

  • PC-Kenntnisse

  • eigenverantwortliches Arbeiten

Beginn: nach Absprache
Dauer: mindestens 8 – 12 Wochen
Anzahl der Plätze: 1 bis 2
Arbeitszeit: individuell regelbar (bevorzugt: Vollzeit)

Bitte mit Lebenslauf, kurzem Anschreiben und Lichtbild bewerben unter:info@ialana.de

 IALANA ist eine internationale Juristenvereinigung, die bei den Vereinten Nationen als NGO registriert ist. Wir verfügen über ein UN-Verbindungsbüro in New York und eine wachsende Zahl nationaler Mitgliedsorganisationen.
 Das Motto von IALANA Deutschland ist „Frieden durch Recht“.
 Als Juristen – Hochschullehrer, Richter, Rechtsanwälte, Mediatoren und Ombudsleute – verfügen wir über große Erfahrung in der friedlichen Konfliktbewältigung. Leider geraten die innerstaatlich anerkannten Regeln des menschlichen Zusammenlebens bei der Regulierung von internationalen Konflikten schnell aus dem Blick. Statt Prävention, Verhandlungen oder Vermittlung wird entgegen der Charta der Vereinten Nationen zu rasch der Ruf nach dem Einsatz von Waffen laut. Wir erstellen völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Expertisen zu Krisenherden und Militärinterventionen und setzen uns für die Stärkung des Rechts ein – an Stelle des Rechts des Stärkeren. Ein besonderes Anliegen ist für uns die Verhinderung des Einsatzes und die vollständige Abschaffung von Massenvernichtungswaffen.

Wir können unsere Arbeit zu einem großen Teil nur aus Spenden finanzieren. Wir haben unsere Budgetansätze auch im letzten Jahr durch die Vielfalt unserer Aktionen überschritten. Weiter haben wir unsere Öffentlichkeitsarbeit verbessert, internationalisiert und professionalisiert. Leider war auch dieses nicht kostenfrei.

Wir können die erfolgreiche Arbeit der letzten Jahre fortsetzen, sie sogar noch ausweiten. Wir haben die Kompetenz, das Wissen, das Personal auch das Know how:

Deshalb wenden wir uns an dieser Stelle erneut direkt an Sie alle, denen die Arbeit der IALANA als Mitglied oder Förderer am Herzen legt: Unterstützen Sie uns bitte zusätzlich durch Spenden. Benutzen Sie bitte die folgende Bankverbindung:

IALANA e.V., Sparkasse Marburg-Biedenkopf, Konto-Nr. 1 000 668 083, BLZ 533 500 00

Wir sind als gemeinnützige Organisation anerkannt. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich abzugsfähig. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Spende eine entsprechende Bescheinigung für Ihr Finanzamt.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.