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Syrien

  • "Glaubwürdigkeit und Integrität der OPCW wiederherstellen"

    12. März 2021 Courage Foundation/Berlin Group 21 bei telepolis

     

    Erklärung zur Untersuchung eines angeblichen Giftgas-Einsatzes im syrischen Douma 2018 durch die Organisation für das Verbot chemischer Waffen

    Wir möchten unsere tiefe Besorgnis über die anhaltende Kontroverse und die politischen Auswirkungen zum Ausdruck bringen, die es um die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) und ihre Untersuchung über den angeblichen Angriff mit chemischen Waffen in Douma, Syrien, am 7. April 2018 gibt.

    Seit die OPCW ihren Abschlussbericht im März 2019 veröffentlicht hat, haben zahlreiche, beunruhigende Entwicklungen zu ernster und erheblicher Sorge hinsichtlich der Durchführung dieser Untersuchung geführt. Zu diesen Entwicklungen gehören Fälle, in denen Inspekteure der OPCW, die an der Untersuchung beteiligt waren, erhebliche verfahrensbezogene und wissenschaftliche Unregelmäßigkeiten, das Fehlen einer erheblichen Menge an beweiskräftigenden Dokumenten festgestellt und belastende Aussagen bei Sitzungen des UN-Sicherheitsrates gemacht haben.

    Es ist nunmehr allgemein bekannt, dass einige hochrangige Inspekteure, die an der Untersuchung beteiligt waren, einer von ihnen in zentraler Position, die Art zurückweisen, in der die Untersuchung ihre Schlussfolgerungen begründete…....

    weiter: https://www.heise.de/tp/features/Glaubwuerdigkeit-und-Integritaet-der-OPCW-wiederherstellen-5078562.html

     

    (unter den 27 Unterzeichneten sind: J Bustani, N.Chomsky ,D.Ellsberg, R.Falk, U.Gottstein, E.Murray, G.Neuneck, Th.A. Postol, H.v.Sponeck)

     

    Dazu: H. Neuber in telepolis vom 12.3.21:

     

    https://www.heise.de/tp/features/Manipulation-von-Syrien-Bericht-Prominente-Kritik-an-OPCW-5078613.html?seite=all

  • Resolution der Generalversammlung, verabschiedet am16. Dezember 2020

    AR 75/193 Die Menschenrechtssituation in der Arabischen Republik Syrien

     

     

    Auszug (zu den Giftgaseinsätzen:)

     

    Die Generalversammlung (....)

     

    4. verurteilt mit Nachdruck jeden Einsatz chemischer Waffen wie Chlor, Sarin und Schwefellost durch die Konfliktparteien in der Arabischen Republik Syrien, betont, dass die Entwicklung, die Herstellung, der Erwerb, die Lagerung, die Zurückbehaltung, die Weitergabe oder der Einsatz chemischer Waffen, gleichviel wo, wann, durch wen und unter welchen Umständen, unannehmbar ist, eines der schwersten völkerrechtlichen Verbrechen darstellt und gegen das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen und die Resolution 2118 (2013) des Sicherheitsrats verstößt, und bringt ihre feste Überzeugung zum Ausdruck, dass diejenigen, die für die Entwicklung, die Herstellung, den Erwerb, die Lagerung, die Zurückbehaltung, die Weitergabe oder den Einsatz chemischer Waffen verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden müssen und sollen;

     

    5. verurteilt außerdem mit Nachdruck den anhaltenden Einsatz chemischer Waffen in der Arabischen Republik Syrien, insbesondere

     

    die drei Chemiewaffenangriffe am 24., 25. und 30. März 2017 in Latamina,

    den Sarinangriff am 4. April 2017 in Chan Scheichun,

    den Chlorangriff am 4. Februar 2018 in Sarakeb,

    den Angriff am 7.April 2018 in Duma sowie

    den Chlorangriff am 19. Mai 2019 auf die Provinz Latakia,

     

    bei denen Dutzende Männer, Frauen und Kinder getötet und Hunderte mehr schwer verletzt wurden, erinnert an die Resolution 2118 (2013) des Sicherheitsrats, in der der Rat beschloss, dass die Arabische Republik Syrien chemische Waffen weder einsetzen, entwickeln, herstellen, auf andere Weise erwerben, lagern oder zurückbehalten noch unmittelbar oder mittelbar an andere Staaten oder nichtstaatliche Akteure weitergeben darf, verweist auf die einschlägigen Berichte des Untersuchungs-und Ermittlungsteams der Organisation für das Verbot chemischer Waffen und des Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus der Organisation für das Verbot chemischer Waffen und der Vereinten Nationen und verlangt, dass das syrische Regime und ISIL (auch bekannt als Daesh) jeden weiteren Einsatz chemischer Waffen umgehend unterlassen;

     

    6 . bekundet ihre ernste Besorgnis über den Chemiewaffenangriff am 7. April 2018 in Duma und nimmt Kenntnis von dem Bericht der Unabhängigen internationalen Untersuchungskommission für die Arabische Republik Syrien, dem zufolge zahlreiche Beweise darauf schließen lassen, dass von einem Hubschrauber aus Chlor über einem Wohngebäude freigesetzt wurde, sowie von dem Bericht der Ermittlungsmission der Organisation für das Verbot chemischer Waffen zu diesem Angriff, in dem es hieß, dass die Bewertung und Analyse aller von der Mission gesammelten Informationen hinreichende Gründe für die Annahme lieferten, dass eine toxische Chemikalie als Waffe zum Einsatz gekommen war;

    ……………….

    weiter: https://www.un.org/depts/german/gv-75/band1/ar75193.pdf

  • Syrien-Staatsfolter-Prozess am OLG Koblenz Sexua­li­sierte Gewalt neu im Fokus

    19.03.2021 LTO Daily 19.3.2021

    Laut ECCHR hat der syrische Geheimdienst sexualisierte Gewalt systematisch als Waffe eingesetzt. Im Strafprozess wegen Staatsfolter am OLG Koblenz wird das nun unter dem Völkerstrafrecht verhandelt.

    In dem laut Anklage weltweit ersten Strafprozess wegen Staatsfolter in Syrien wird nun auch mutmaßliche sexualisierte Gewalt als mögliches Verbrechen gegen die Menschlichkeit verhandelt. Damit würden in dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz derartige Vorwürfe ebenfalls gemäß dem Völkerstrafrecht und nicht wie zuvor nur als Einzelfälle nach dem deutschen Strafgesetz beleuchtet, teilte die Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) mit.

    Das OLG Koblenz bestätigte am Donnerstag, dass der zuständige Staatsschutzsenat einen entsprechenden rechtlichen Hinweis gegeben hat. An der laut den Vorwürfen der Anklage bereits drohenden lebenslangen Haftstrafe für den einzigen verbliebenen Angeklagten ändere sich nichts.

    ECCHR-Rechtsanwältin Joumana Seif erklärte mit Blick auf den seit zehn Jahren in Syrien tobenden Bürgerkrieg, nicht zuletzt der Koblenzer Prozess habe gezeigt: "Die syrischen Geheimdienste setzen sexualisierte Gewalt systematisch als Waffe ein, um die Zivilbevölkerung zu unterdrücken. Für uns Syrer, für die vielen Überlebenden und ihre Angehörigen ist es ein wichtiges Zeichen, dass dies nun auch ein deutsches Gericht in diesem ersten Verfahren zu den Verbrechen der syrischen Regierung so behandelt." Dieser Schritt könne Betroffenen Hoffnung geben, anerkannt und gesehen zu werden". Überlebende von sexualisierter Gewalt in Syrien, insbesondere Frauen, werden laut ECCHR oft diskriminiert, wie auch Zeugen im Koblenzer Prozess berichtet hätten, und sogar von ihren Familien verstoßen.

    Das OLG hatte kürzlich einen der ursprünglich zwei Angeklagten zu viereinhalb Jahren Haft wegen der Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Der nach Deutschland geflohene und hier festgenommene Ex-Geheimagent hatte laut Gericht dazu beigetragen, in Syrien 30 Demonstranten des Arabischen Frühlings in ein Foltergefängnis zu bringen. Der Syrer legte Revision ein.

    Gegen den Angeklagten Anwar R. läuft der Prozess weiter. Ihm legt die Bundesanwaltschaft als mutmaßlichen einstigen Vernehmungschef eines Foltergefängnisses in Syrien die Verantwortung für 58-fachen Mord, für die Folter von mindestens 4.000 Menschen sowie für eine schwere sexuelle Nötigung und eine Vergewaltigung zur Last. Zu Prozessbeginn stritt der einstige syrische Oberst diese Vorwürfe ab. Auch er war nach Deutschland geflohen und hier festgenommen worden. Der Koblenzer Prozess ist vorerst bis zum 27. Oktober terminiert.

    Quelle: <https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-koblenz-prozess-staatsfolter-syrien-sexualisierte-gewalt-verbrechen-gegen-menschlichkeit/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000017863780&elqTrack=true>



     

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