alt

Sanktionen

  • US-Regierung verhängt neue Sanktionen gegen iranischen Ölsektor

     

    US-Regierung verhängt neue Sanktionen gegen iranischen Ölsektor

    26.10.2020 ... Weil verschiedene Institutionen des iranischen Ölsektors die Revolutionsgarden unterstützen, haben die USA nun neue Sanktionen erlassen.

    https://www.hsfk.de/fileadmin/HSFK/hsfk_downloads/report0407.pdf

  • US-Sanktionen gegen den Bau der Pipeline Nord Stream 2 aus völkerrechtlicher Sicht

    US-Sanktionen gegen den Bau der Pipeline Nord Stream 2 aus völkerrechtlicher Sicht

    Aktenzeichen: WD 2 - 3000 - 075/20

    8. September 2020

    https://www.bundestag.de/resource/blob/794744/5613bf9f65fa52fd7c1d06ec6f52ebb3/WD-2-075-20-pdf-data.pdf

  • USA verhängen weitere Sanktionen wegen Nord Stream 2

    "USA verhängen weitere Sanktionen wegen Nord Stream 2"

    Die USA hätten neue Sanktionen im Zusammenhang mit der Erdgaspipeline Nord Stream 2 verhängt, berichtet Zeit Online. "Betroffen sei das Unternehmen Transadria mit Verbindungen nach Russland sowie eines von dessen Schiffen, das beim Verlegen der Pipeline im Einsatz war, teilte das US-Außenministerium mit. Darüber hinaus sei noch ein weiteres Schiff auf die Sanktionsliste genommen worden. Russland kritisierte die Sanktionen als Verstoß gegen internationales Recht."

    (Zeit Online vom 23.11.2021)

    https://kurz.bpb.de/u8h

  • Venezuela: US-Sanktionen verschlechtern massiv die Lebensqualität der Bevölkerung

    Venezuela: US-Sanktionen verschlechtern massiv die Lebensqualität der Bevölkerung
    Neue Studie belegt, wie Strafmaßnahmen der US-Regierung die Wirtschaftskrise verschärfen und alle Lebensbereiche treffen

    Von Vilma Guzmán    2.11. in amerika21

    Ein aktueller Bericht der US-amerikanischen Nichtregierungsorganisation "Washington Office on Latin America" (Wola) weist nach, dass die Sanktionen der Regierung von US-Präsident Donald Trump die Wirtschaftskrise in Venezuela weiter verschärfen und zur gravierenden Verschlechterung der Lebensbedingungen beitragen. Zudem seien sie politisch kontraproduktiv, da sie die Regierung von Präsident Nicolás Maduro stärkten.

    weiter:  https://amerika21.de/2020/11/244913/venezuela-us-sanktionen-lebensqualitaet

  • Verordnung Nr. 259/2011 des Rates zum Schutz der Menschenrechte

    VERORDNUNG (EU) Nr. 359/2011 DES RATES <zum Schutz der Menschenrechte>

    vom 12. April 2011

    über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran

    Online zum download


    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215 Absatz 2,

    gestützt auf den Beschluss 2011/235/GASP des Rates vom 12. April 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran (1), der gemäß Titel V Kapitel 2 des Vertrags über die Europäische Union erlassen wurde,

    auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Im Beschluss 2011/235/GASP ist vorgesehen, dass die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran verantwortlich sind, eingefroren werden. Diese natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen sind im Anhang des Beschlusses aufgeführt.

     

    (2)

    Restriktive Maßnahmen sollten gegen Personen verhängt werden, die entgegen den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Irans an der Anordnung oder Begehung schwerer Menschenrechtsverletzungen im Zuge der Repression gegen friedliche Demonstranten, Journalisten, Menschenrechtsverteidiger, Studenten oder andere Menschen, die für ihre legitimen Rechte einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung eintreten, beteiligt oder hierfür verantwortlich waren, sowie gegen Personen, die an der Anordnung oder Begehung schwerer Verstöße gegen das Recht auf ein ordentliches Verfahren, von Folter, grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder der unterschiedslosen, übermäßigen und zunehmenden Anwendung der Todesstrafe einschließlich öffentlicher Hinrichtungen, Steinigungen, Hinrichtungen durch den Strang oder Hinrichtungen jugendlicher Straftäter beteiligt oder hierfür verantwortlich waren.

     

    (3)

    Diese Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, und daher bedarf es — insbesondere um ihre einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten — zu ihrer Umsetzung Rechtsvorschriften auf Ebene der Union.

     

    (4)

    Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden, insbesondere mit dem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht und dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Diese Verordnung sollte unter Wahrung dieser Rechte angewandt werden.

     

    (5)

    In Anbetracht der politischen Lage in Iran und zur Wahrung der Übereinstimmung mit dem Verfahren zur Änderung und Überprüfung des Anhangs des Beschlusses 2011/235/GASP sollte die Befugnis zur Änderung der Liste in Anhang I dieser Verordnung vom Rat ausgeübt werden.

     

    (6)

    Das Verfahren zur Änderung der Listen in Anhang I dieser Verordnung sollte unter anderem vorsehen, dass die benannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen die Gründe für die Aufnahme in die Listen erfahren, so dass sie die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Werden Bemerkungen oder wesentliche neue Beweise eingereicht, sollte der Rat seinen Beschluss im Lichte dieser Bemerkungen überprüfen und die betreffende Person, Organisation oder Einrichtung entsprechend unterrichten.

     

    (7)

    Zur Durchführung dieser Verordnung und zur Ereichung eines Höchstmaßes an Rechtssicherheit innerhalb der Union müssen die Namen und übrigen sachdienlichen Angaben zu den natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen nach dieser Verordnung eingefroren werden müssen, veröffentlicht werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte unter Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (2) und der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (3) erfolgen.

     

    (8)

    Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, muss diese Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft treten —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

     

    Artikel 1  Definitionen (…...)

     

    Artikel 2

    (1)   Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die Eigentum oder Besitz der in Anhang I aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen sind oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren.

    (2)   Den in Anhang I aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen.

    (3)   Es ist verboten, wissentlich und absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen unmittelbar oder mittelbar die Umgehung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Maßnahmen bezweckt oder bewirkt wird.

    Artikel 3

    (1)   Anhang I enthält eine Liste der Personen, die vom Rat nach Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses 2011/235/GASP als für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran verantwortlich ermittelt worden sind, und der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die mit ihnen in Verbindung stehen.

    (2)   Anhang I enthält die Gründe für die Aufnahme der betreffenden Personen, Organisationen und Einrichtungen in die Liste.

                Die Vorwürfe betreffen im wesentlichen Repressionen im Zusammenhang von Unruhen         2009

  • Völkerrechtliche Aspekte der angedrohten US-Sanktionen gegen die Fährhafen Sassnitz GmbH

     12.10.20   verfassungsblog

    https://verfassungsblog.de/kein-rechtsfreier-raum/

  • Wegen US-Sanktionen: Venezuela beklagt bei FAO drastischen Rückgang der Lebensmittelimporte

    Wegen US-Sanktionen: Venezuela beklagt bei FAO drastischen Rückgang der Lebensmittelimporte

    Von Philipp Zimmermann   18.6.21.  in amerika21

    Venezuelas Ernährungsminister Carlos Leal Tellería hat eine dramatische Abnahme der Lebensmittelimporte in das südamerikanische Land bekanntgegeben. Die Einfuhren seien um 83,7 Prozent gefallen. Als Grund nannte Leal die Wirtschafts- und Handelssanktionen der USA gegen Venezuela.

    Die Sanktionen, die auch ausländischen Privatfirmen drohen, welche mit Venezuela zusammenarbeiten, hätten sowohl die Einfuhr von Rohstoffen, Saatgut und Produktionsmitteln als auch den Import von Lebensmitteln massiv beeinträchtigt. Dies beklagte Leal in seiner Ansprache anläßlich der 42. Sitzungsperiode der Welternährungsorganisation (FAO).

    weiter: mehr:   https://amerika21.de/2021/06/251530/sanktionen-lebensmittel-import-venezuela


     

  • Western Union schließt Büros in Kuba

    Western Union schließt Büros in Kuba
    31.10.2020
    Von Edgar Göll amerika21

    Das in den USA ansässige und weltweit agierende Geldtransferunternehmen Western Union wird seine Büros in Kuba schließen.

    Damit kommt das Unternehmen neuen Verboten nach, welche die Regierung von Präsident Donald Trump jüngst verhängt hat, und mit denen US-Firmen untersagt wird, mit dem kubanischen Finanzunternehmen Fincimex zu verkehren. Der US-amerikanische Anbieter von Auslandsüberweisungen Union wird seine 407 Agenturen, die im ganzen Land verteilt sind, schließen.

    Der Nachrichtenagentur AFP teilte das Unternehmen mit, man hoffe, "weiterhin wesentliche Geldtransferdienste für Kunden anbieten zu können" und arbeite daran, "sich an neue Regeln und Vorschriften bezüglich Kuba anzupassen".

    mehr: https://amerika21.de/2020/10/244862/western-union-schliesst-bueros-kuba

  • Wirtschaft als Waffe

    Wirtschaft als Waffe (IV)

    gfp vom 8.12.21  

    (Eigener Bericht) - Ein neues EU-Instrument zur Sanktionsabwehr soll den Mitgliedstaaten Kompetenzen mit weitreichenden außenpolitischen Folgen entziehen und sie der EU-Kommission übertragen. Das geht aus dem Entwurf für das geplante "Instrument zur Bekämpfung von Zwangsmaßnahmen" ("anti-coercion instrument") hervor, das EU-Vizekommissionspräsident Valdis Dombrovskis am heutigen Mittwoch präsentieren soll. Der Entschluss zur Schaffung des "Instruments" war maßgeblich durch die Absicht motiviert, US-Zwangsmaßnahmen wie den Sanktionen gegen Nord Stream 2 etwas entgegensetzen zu können. Vorarbeiten dazu wurden seit vergangenem Jahr vom European Council on Foreign Relations (ECFR) geleistet, einem europaweit operierenden Think-Tank mit Hauptsitz in Berlin. Eingebunden waren unter anderem das Auswärtige Amt und die Leiterin der Generaldirektion Handel der EU-Kommission, Sabine Weyand. Bei ihr läge nach aktuellem Planungsstand die Federführung bei der Verhängung etwaiger EU-Strafmaßnahmen. Im Gespräch ist, erste EU-Strafmaßnahmen schon bald gegen China zu verhängen.

    Weiterlesen      https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8787/

  • Wirtschaft als Waffe

    Wirtschaft als Waffe (III)

    gfp  vom 1.7.21

    (Eigener Bericht) - Die EU treibt ihre Arbeit an einem Abwehrinstrument gegen extraterritoriale Sanktionen und weitere wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen voran und will im Oktober ein Konzept dazu vorlegen. Hintergrund ist, dass bisherige Versuche, etwa die extraterritorialen US-Sanktionen gegen Iran abzuwehren, erfolglos geblieben sind; die Furcht, die Vereinigten Staaten könnten mit weiteren extraterritorialen Sanktionen auch das Russland- und China-Geschäft deutscher und weiterer europäischer Unternehmen zerstören, hat im vergangenen Jahr zu ersten koordinierten Planungen für Abwehrmaßnahmen geführt. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) befürwortet den Aufbau eines "Anti-Coercion Instrument", für das die EU-Kommission im Oktober ein Konzept vorlegen will. Vorarbeiten leistet der European Council on Foreign Relations (ECFR) mit Hauptsitz in Berlin. In einem vergangene Woche präsentierten Papier schlägt der ECFR die Gründung einer EU-Behörde vor, die Handlungsoptionen gegen wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen entwickeln soll: von Strafzöllen über Exportkontrollen bis zu etwaigen Gegensanktionen.

    Weiterlesen

     https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8647/

Newsletter

Durch das Abonnement des Newsletters akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen.
Zum Seitenanfang