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Pressemitteilung

  • Der Ruf nach Atomwaffen für die EU widerspricht dem Völkerrecht

    Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet. Seitdem nehmen Menschenrechtsorganisationen diesen Internationalen Gedenktag zum Anlass, die Menschenrechtssituation weltweit kritisch zu betrachten.

    In diesem Jahr, in dem sich die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zum 75. mal jährt, richtet sich die Betrachtung natürlich zu allererst auf die Tausende von Zivilpersonen, welche in den laufenden Kriegsgeschehen getötet wurden unter Missachtung des Humanitären Völkerrechts, unter Missachtung des ihnen garantierten Internationalen Menschenrechtes auf Leben.

    Es besteht im Hinblick auf die beiden Kriege, die aktuell in der Ukraine und im Gaza-Streifen geführt werden, die berechtigte Sorge, dass diese Konflikte sich nicht nur ausweiten, sondern im schlimmsten Falle sogar in den Einsatz von Atomwaffen münden könnten. Diese Sorge gibt Anlass darauf hinzuweisen, dass nicht nur der Einsatz von Atomwaffen, sondern bereits dessen Androhung eine Verletzung sowohl des Humanitären Völkerrechts als auch des Menschenrechtes auf Leben bedeutet. Diese Feststellung wurde allen Staaten, die Atomwaffen besitzen oder danach streben, mit einem Gutachten des Internationalen Gerichtshofes im Jahre 1996 ins Stammbuch geschrieben. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat daran in zahlreichen Resolutionen immer wieder erinnert.

    Das Recht auf Leben (Right to Life) ist verankert in Art. 6 des Paktes über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) der lautet: „Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.“ Der Schutzbereich dieses Artikels deckt sich mit dem Ziel des Humanitären Völkerrechts, das Leben der an der Kriegsführung nicht unmittelbar beteiligten Zivilbevölkerung zu schonen.

    Die Tragweite des Right to Life-Schutzbereichs wird präzisiert und ausgelegt durch ein von den Vereinten Nationen eingesetztes Kontrollorgan, welches die Umsetzung und Einhaltung des UN-Zivilpaktes durch die Vertragsstaaten überwacht: den UN-Menschenrechtsausschuss (CCPR).

    Das CCPR hat in einer Allgemeinen Bemerkung zum Recht auf Leben (General Comment Nr. 36 vom 30. Oktober 2018) nicht nur die Feststellungen des IGH bekräftigt, sondern darüber hinaus für alle Staaten, die dem Vertrag beigetreten sind, verbindlich festgestellt,

    -  dass sie alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen müssen, um die Verbreitung von Atomwaffen – wie aller anderen Massenvernichtungswaffen - zu stoppen,

    - dass sie es unterlassen müssen, solche Waffen zu entwickeln, zu produzieren, zu testen, zu erwerben, zu lagern, zu verkaufen, zu übertragen und zu nutzen,

    - dass sie alle bestehenden Lagerbestände vernichten und angemessene Schutzmaßnahmen gegen unbeabsichtigte Verwendung treffen müssen,

    - sowie unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle ihren Abrüstungsverpflichtungen nachkommen müssen,

    - und Opfern, deren Recht auf Leben durch die Erprobung oder den Gebrauch von Atomwaffen beeinträchtigt wurde, angemessene Wiedergutmachung leisten müssen.

    Vor dem dargestellten Hintergrund sind die in jüngster Zeit von zwei prominenten Persönlichkeiten (H. Münkler und J. Fischer) verlautbarten Empfehlungen, die Europäische Union möge sich zu Zwecken der Abschreckung mit Atomwaffen ausrüsten, schlichtweg empörend; denn sie zielen auf eine eklatante Verletzung von Völkerrecht ab. Die Mitgliedstaaten der EU sind in mehrfacherweise an die Gebote und Verbote des Humanitären Völkerrechts und der im Zivilpakt verankerten Menschenrechte gebunden: Sie sind alle dem UN-Zivilpakt beigetreten, und sie haben sich zusätzlich im EU-Vertrag verpflichtet, das Völkerrecht zu respektieren und insbesondere die Menschenrechte zu wahren und zu schützen (Art.2, Art.3 Abs.5, Art.6 Abs.1 bis 3 und Art.21 Abs.1 EU-Vertrag unter Einbeziehung der Charta der Grundrechte der EU sowie der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten).

    Darüber hinaus ist es den Mitgliedstaaten, die keine Atomwaffen besitzen, durch den Atomwaffensperrvertrag (NVV) untersagt, Atomwaffen oder die Verfügungsgewalt darüber unmittelbar oder mittelbar anzunehmen oder sonstwie zu erwerben (Art.2 NVV). Und Frankreich - der einzigen Atommacht innerhalb der EU - ist es durch den NVV verboten, Atomwaffen oder die Verfügungsgewalt darüber an einen Nichtkernwaffenstaat unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben (Art.1 NVV). Diese im NVV vereinbarten Verbote sind daher für alle Mitgliedstaaten verbindlich. Die Bedeutung des NVV wird in allen Erklärungen der EU-Organe - des Parlamentes, des Rates und der Kommission - immer wieder hervorgehoben, und zwar einschließlich der Verpflichtung aller Staaten, „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle“ (Art.6 NVV). Wir verweisen beispielhaft auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 21.10.2020 zur Vorbereitung des 10. NVV-Prüfungskonferenz und auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15.12.2021 zu den Herausforderungen und Chancen für multilaterale Systeme der Rüstungskontrolle und Abrüstung in Bezug auf Massenvernichtungswaffen.

    Der SPD-Fraktionsvorsitzende Mützenich hat in einem Kommentar vom 08.12.2023 dem Ruf nach Atomwaffen für die EU widersprochen und hat sich dabei auf politische Argumente beschränkt: “Die EU braucht keine Atombombe. Für die Sicherheit sind andere Schritte nötig.“ (https://www.fr.de/meinung/gastbeitraege/atomare-gespenster-vertreiben-92718768.html) Wir halten es für dringend geboten, zusätzlich auch die völkerrechtlichen Aspekte einzubeziehen, welche der Europäischen Union und allen ihren Mitgliedstaaten nicht nur eine weitere Stärkung des NVV, sondern darüber hinaus einen Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag nahelegen.

     

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  • Pressemitteilung: Julian Assange droht jetzt jeden Tag die Abschiebung! Wir fordern seine sofortige Freilassung. Die Bundesregierung muss ge-gen-über der britischen Regierung und US-Präsident Biden Klartext reden.

    - English below -

    Aufruf von IALANA Deutschland und IPPNW Deutschland:

    Julian Assange droht jetzt jeden Tag die Abschiebung!
    Wir fordern seine sofortige Freilassung. Die Bundesregierungmuss gegen-über der britischen Regierung und US-Präsident Biden Klartext reden.

    Im Verfahren, mit dem die USA die Auslieferung von Julian Assange fordern, um ihm nach dem Espionage Act den Prozess zu machen, ist der Rechtsweg vor den britischen Gerichten nahezu erschöpft. Die Entscheidung über das Berufungsverfahren in letzter Instanz durch den High Court steht mit der heute begonnenen Anhörung unmittelbar bevor. Sollte Assange auch hier scheitern, wäre der Weg für den britischen Innenminister James Cleverly frei, Assange umgehend in die USA ausfliegen zu lassen.

  • Pressemitteilung: Ukraine-Appell von IPPNW und IALANA - Diplomatie statt Kriegsvorbereitung

    Ukraine-Appell von IPPNW und IALANA mit prominenten Unterstützer*innen
    Diplomatie statt Kriegsvorbereitung

    11. Februar 2022Die Friedensorganisationen IPPNW und IALANA haben heute gemeinsam mit über 50 prominenten Erstunterzeichner*innen den Appell „Diplomatie statt Kriegsvorbereitung“ veröffentlicht. Darin fordern sie die Bundesregierung auf, in dem gefährlichen Konflikt zwischen der NATO und Russland aktiv dazu beizutragen, die Eskalation zu stoppen und eine friedliche Lösung zu suchen. Alle bestehenden wechselseitigen völkerrechtlichen Verpflichtungen sollten genutzt werden, um gegenseitige Sicherheit zu erreichen. Sie könne nicht gegeneinander, sondern nur miteinander erreicht werden. Zu den Unterzeichner*innen zählen u.a. Peter Brandt, Historiker und Publizist, die Schriftsteller*innen Daniela Dahn und Johano Strasser, Matthias Platzeck, Vorsitzender des Deutsch-Russischen Forums sowie die Bundestagsvizepräsidentin a.D. Antje Vollmer.

    „Wir begrüßen die diplomatischen Initiativen der Bundesregierung und unterstützen sie bei ihrem 'Nein' zu Waffenexporten in die Konfliktregion Ukraine. Jetzt müssen verstärkte Bemühungen unternommen werden, um das Waffenstillstandsabkommen Minsk II durchzusetzen. Notwendig sind Dialog, Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, Rüstungskontrolle und letztlich Abrüstung auf beiden Seiten. Die Entsendung von Soldaten und Waffen an die Grenzen auf beiden Seiten dagegen erhöht die Kriegsgefahr“, erklären die IPPNW-Vorsitzenden Dr. Angelika Claußen und Dr. Lars Pohlmeier.

    „Wir appellieren an die Bundesregierung, die anstehenden Verhandlungen mit Respekt und unter Anerkennung der gegenseitigen Sicherheitsinteressen und unter Beachtung der bestehenden Sicherheitssysteme zu führen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Russland seit 1990 zunehmend seine Sicherheit an der Westgrenze durch die NATO bedroht sieht“, so Gerhard Baisch, Vorstandsmitglied der IALANA. Der Verzicht auf die Osterweiterung der NATO sei zwar nicht völkerrechtlich bindend vereinbart worden, aber wiederholt Gegenstand von Gesprächen und Verhandlungen mit Vertretern der russischen Regierung gewesen.

    „Obwohl die Truppenkonzentration bedrohlich wirkt, will Russland erklärtermaßen keinen Krieg, sondern einen Vertrag, der seine Sicherheit gewährleistet und hat dazu zwei detaillierte Entwürfe vorgelegt. Einige der Vorschläge enthalten weitgehende Maximalforderungen und Verhandlungsmasse für ein neues europäisches Sicherheitskonzept. Andere Vorschläge in den Vertragsentwürfen für gegenseitige Sicherheitsgarantien zwischen Russland und der NATO sowie zwischen Russland und den USA  sind einigungsfähig“, heißt es in dem Appell.

    Die Unterzeichner*innen fordern die Bundesregierung auf, bei den laufenden Verhandlungen, alle noch bestehenden Gesprächskanäle zwischen Russland und NATO zu nutzen, um eine friedliche Lösung zu finden, die sowohl westliche als auch russische Sicherheitsbedenken anerkennt. Alle Maßnahmen, die gegenwärtig eine militärische Auseinandersetzung befördern wie Waffenlieferungen an die Ukraine, Truppenkonzentrationen beidseits der ukrainischen Ostgrenze oder Manöver müssten gestoppt werden.

    Sie finden den Appell von IPPNW und IALANA unter https://www.ippnw.de/index.php?id=1108

    Kontakt:
    Lara Krausse, Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzt*innen in soziale Verantwortung (IPPNW) 030 698074-15
    Lucas Wirl, Deutsche Sektion der International Association of Lawyers against Nuclear Arms (IALANA) (0) 176 64103500

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