Kategorie: Schutz der Whistleblower

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„Ein Fall von couragierter Kümmerei“

Kommentar von Heribert Prantl aus der Süddeutschen Zeitung vom 21.07.2011 zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg: „Das Schlechteste an einem Whistleblower ist sein Name. Die Leute, die man neuerdings auch in Deutschland so englisch bezeichnet, sind keine Pfeifen, sondern verantwortungsbewußte Leute. … weiterlesen….

IALANA begrüßt Heinisch-Urteil des EGMR

Deutschland braucht Schutzregeln für Whistleblower Es besteht eine große Kluft zwischen der Interpretation der Grundrechte durch die deutschen Fachgerichte bis zum Bundesverfassungsgericht und dem Grundrechtsverständnis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg“ kommentiert Otto Jäckel, Vorsitzender der deutschen IALANA das Heinisch-Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs vom 21.07.2011. mehr aus der PM (.pdf)

IALANA und VDW: Besserer Schutz von Whistleblowern ist nötig

IALANA und VDW fordern einen besseren Schutz von Whistleblowern in Deutschland Die Deutsche Sektion der internationalen Juristenvereinigung IALANA und die Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW), die u.a. von Prof. Otto Hahn und Prof. Carl Friedrich von Weizsäcker 1959 gegründet wurde, haben zusammen am vergangenen Wochenende in Berlin zum 7. Mal den

IALANA-Preisträger Daniel Ellsberg über Whistleblower, Loyalität u.a.m.

Wer gerade bei Spiegel-Online das Interview mit Daniel Ellsberg gelesen und Lust auf mehr bekommen hat, sollte sich unbedingt den Mitschnitt eines halbstündigen Gesprächs mit ihm anhören. Hintergründe wie die Fragen des Loyalitätskonflikts von Whistleblowern werden darin ebenso erläutert, wie die Rekordbilanz von B. Obama bei der Verfolgung von Whistleblowern

Zum Begriff des Whistleblowers

Wer ist ein »Whistleblower« und was tut er oder sie? Der Begriff des »whistleblowing« (dt. »Alarmschlagen«) kommt aus den USA, wo diese Form der Bürgerbeteiligung zum festen Bestandteil der politischen Kultur geworden ist. Whistleblower wenden sich aufgrund interner Kenntnisse gegen ungesetzliche, unlautere oder ethisch zweifelhafte Praktiken in ihrem Betrieb oder