Kategorie: Rechtsprechung

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IALANA-PM v.23.5.08 zur Anerkennungserklärung der obligatorischen Zuständigkeit

Unter Bezug auf die früheren Stellungnahmen der IALANA zu der Frage von Vorbehalten nach Art. 36 Abs.3 IGH-Statut bei der Anerkennung der obligatorischen Gerichtsbarkeit spricht IALANA von einer „wichtigen, aber bedauerlicherweise teilamputierten Botschaft der Bundesregierung zur Stärkung des Rechts in den internationalen Beziehungen“ PM ialana v. 23.05.08

Unterwerfungserklärung Deutschlands, 05. Mai 2008

Erklärung über die Anerkennung der obligatorischen Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs nach Artikel 36 Abs. 2 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs Deutscher Bundestag Drucksache 16/9218, zugeleitet mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 30. April 2008. Aus dem Schreiben des AA: „Für die Anrufung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag, des

IALANA-Memorandum vom 11.12.2006 zur Anerkennung der Zuständigkeit des IGH

Unter dem 11.12.2006 veröffentlichte die Deutsche Sektion der IALANA das Memorandum „Für eine Anerkennung der obligatorischen Zuständigkeit des IGH durch die BRD“ memo ialana igh zuständigkeit v. 11.12.06 Teilweise auch abgedruckt in „Blätter für deutsche und internationale Politik“ , Jahrgang 2007, S. 888-892 https://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2007/juli/fuer-eine-anerkennung-des-internationalen-gerichtshofes