Kategorie: Rechtsprechung

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In memoriam Judge Weeramantry: Sein abweichendes Votum zum Gutachten des IGH über die Rechtmäßigkeit der Bedrohung durch oder die Anwendung von Atomwaffen (1996)

Auszug aus dem abweichenden Votum von Richter Weeramantry, übersetzt von Prof. Dr. Manfred Mohr S. 145-175 aus:  IALANA (ed.), „Atomwaffen vor dem Internationalen Gerichtshof – Dokumentation – Analysen – Hintergründe“, mit einem Geleitwort von Bundesverfassungsrichter a.D. Dr. Helmut Simon, 1997, ISBN 3-8258-3243-0 weeramantry – diss.-vote ( Die vollständige Fassung des

BVerfG schränkt NSA-Untersuchungsausschuss ein

Beschluss vom 13. Oktober 2016: Im besonderen Fall der NSA-Selektorenlisten hat das Vorlageinteresse des Untersuchungsausschusses zurückzutreten – 2 BvE 2/15 Pressemitteilung Nr. 84/2016 vom 15. November 2016 Hier im Volltext: 2 BvE 2/15 Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Bundesregierung die NSA-Selektorenlisten nicht

Menetekel aus Karlsruhe – CETA-Eilentscheidung

In einer dramatischen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht den vorzeitigen Ausverkauf gesetzgeberischer Zuständigkeiten und des Parlamentsvorbehalts durch die Bundesregierung verhindert. Der aktionistische Neoliberalismus der Bundesregierung und insbesondere des Bundeswirtschaftsministers erfährt erstmals einen wichtigen Dämpfer. Von Erik Jochem | makroskop vom 18.10.16 https://makroskop.eu/2016/10/menetekel-aus-karlsruhe/  

Landgericht Koblenz spricht Theisen in der Berufungsinstanz frei

Im Streit um die Verteilung atomwaffenkritischer Flugblätter hat das Landgericht Koblenz am Dienstag eine Geldstrafe für den Heidelberger Friedensaktivisten Hermann Theisen aufgehoben. In dem Berufungsverfahren wurde der Atomwaffengegner vom Vorwurf freigesprochen, er habe mit seinen Schriften zum Verrat von Dienstgeheimnissen aufgerufen. Das Berufungsgericht hielt die Formulierungen im politischen Meinungskampf für

Bundesverwaltungsgericht: Keine Klagebefugnis eines Anwohners für die Überwachung von US-Drohneneinsätzen über Ramstein

Das Urteil des BVerwG vom 5.4.16 – BVerwG 1 C 3.15 – wurde nunmehr veröffentlicht am 27.6.16 Zunächst die amtlichen Leitsätze: 1. Die Möglichkeit eines militärischen oder terroristischen Angriffs auf einen US-Militärflughafen in Deutschland begründet weder einen grundrechtlichen Abwehranspruch noch einen aus einer grundrechtlichen Schutzpflicht ableitbaren Anspruch eines Anwohners auf

Drohnenkrieg. Richter des VG Köln lehnen Prüfung ab

Weil sein Vater in Somalia durch eine US-Drohne starb, klagte der Sohn gegen Deutschland. Es geht wieder einmal um Ramstein. Von Wolfgang Janisch, Köln in SZ vom 27.4.2016 http://www.sueddeutsche.de/politik/drohnenkrieg-richter-lehnen-pruefung-ab-1.2969364