Drohnenurteil des OVG Münster durch Bundesverwaltungsgericht aufgehoben
Kein Individualanspruch auf weitergehendes Tätigwerden der Bundesregierung zur Verhinderung von Drohneneinsätzen der USA im Jemen unter Nutzung der Air Base Ramstein Pressemitteilung des BVerwG Nr. 68/2020 vom 25.11.2020 – BVerwG 6 C 7.19 Im Jemen lebende jemenitische Staatsangehörige können von der Bundesrepublik Deutschland nicht unter Berufung auf eine aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1