22.07.2010: ICJ veröffentlicht sein Gutachten zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo
Die Originalfassung des Gutachtens ( 45 Seiten) in englischer Sprache download.pdf
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In 2008 erschien in der Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht – ZaöRV 68(2008), S. 763-777 – der Beitrag von C.Eick mit dem vollenTitel: „Die Anerkennung der obligatorischen Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofs durch Deutschland“ http://www.zaoerv.de/68_2008/68_2008_3_b_763_778.pdf
Frank Bsirske, Vorsitzender der Gewerkschaft ver-di und Georg Schäfer, Bundesfachausschuss Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in der Gewerkschaft ver.di schreiben im Juni 2008 an Bundesaußenminister Steinmeier http://www.ag-friedensforschung.de/regionen/Deutschland/igh.html
Unter Bezug auf die früheren Stellungnahmen der IALANA zu der Frage von Vorbehalten nach Art. 36 Abs.3 IGH-Statut bei der Anerkennung der obligatorischen Gerichtsbarkeit spricht IALANA von einer „wichtigen, aber bedauerlicherweise teilamputierten Botschaft der Bundesregierung zur Stärkung des Rechts in den internationalen Beziehungen“ PM ialana v. 23.05.08
Erklärung über die Anerkennung der obligatorischen Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs nach Artikel 36 Abs. 2 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs Deutscher Bundestag Drucksache 16/9218, zugeleitet mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 30. April 2008. Aus dem Schreiben des AA: „Für die Anrufung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag, des
In einem Brief an den Außenminister Steinmeier vom 19.06.2007 formuliert die IALANA ihre Sorge, dass durch vom Verteidigungs- und Innenministerium geforderte Vorbehalte die Anerkennung der obligatorischen Zuständigkeit gerade für die wichtigsten Fälle unwirksam würde. memorandum ialana vom 19.6.07