Afghanistan-Krieg, Bundeswehreinsatz und Völkerrecht
Ein Gutachten von Prof. Dr. Norman Paech zum Antrag der Bundesregierung. Download (pdf)
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Ein Rechtsgutachten von Otto Jäckel (überarbeiteter Redebeitrag auf einer Kundgebung in Bonn im September 2001 kurz nach Beginn des Afghanistankriegs) Erstmals hat der NATO-Rat den Bündnisfall nach Art 5 des NATO-Vertrages beschlossen. Der Beschluss ist ergangen, nachdem der Beauftragte der amerikanischen Regierung Francis Taylor den Vertretern der übrigen 18
von Dr. Dieter Deiseroth Die Anwendung militärischer Gewalt gegen einen an deren Staat durch einen Einzelstaat oder mehrere in einem Bündnis zusammengeschlossene Staaten verletzt, auch wenn sie nicht als Krieg, sondern als "humanitäre Intervention" deklariert wird, den Tatbestand des völkerrechtlichen Gewaltverbots des Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta. ??Dies ergibt sich
Memorandum der IALANA für eine sicherheitspolitische Neuorientierung der BRD von Sept. 1993