Rechtsschutz gegen verfassungswidrige Kriegsführung
Das Grundgesetz sieht den Aufbau von "Streitkräften zur Verteidigung" (Artikel 87a) vor. Mit dem Ende des Kalten Krieges und dem Ausbau der Europäischen Union ist ein Angriff auf Deutschland extrem unwahrscheinlich geworden – damit ist die Verteidigungsaufgabe obsolet. Deutschland ist aber auch eingebunden in völkerrechtliche Vertragssysteme: Die Vereinten Nationen als System gegenseitiger