Dieter Deiseroth: Deutschlands Kampfeinsatz jenseits des Rechts
Interview in „Frankfurter Rundschau“ vom 26.9.2009 zu Afghanistan Die Vorschriften des Art. 51 UN-Charta und damit auch des Art. 87a Abs. 1 und 2 GG schließen insoweit die bewaffnete erbetene Nothilfe etwa im Rahmen der Nato zugunsten eines von einem Dritten angegriffenen Staates ein (also etwa den "Bündnisfall"). Dies gilt