Kategorie: NATO, OSZE, EU und Bundeswehr

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Raketenabwehrschirm der NATO völkerrechtswidrig

Auf der am 1. – 2.2.2013 stattfindenden Sicherheitskonferenz in München wird erneut – und teilweise kontrovers – über den Raketenabwehrschirm  diskutiert. IALANA hierzu: Die politische Grundsatzentscheidung auf dem NATO-Gipfel in Lissabon im November 2010, das „Active Layered Theatre Ballistic Missiles Defense“-Programm (ALTBMD), das seit 2005 ursprünglich für den Schutz von

Michael Haid: „Im Schatten eines Arsenals militärischer Waffen kann freie Meinungsäußerung schwerlich gedeihen“!

Die Bundeswehr im Innern nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts IMI-Analyse 2012/022     veröffentlicht am: 19. Oktober 2012 Mitte August 2012 verkündete das Plenum des Bundesverfassungsgerichts sein bereits am 03.07.2012 gefälltes Urteil zu einem seit Mitte des vergangenen Jahrzehnts existierenden Rechtsstreit.[1] Das Plenum besteht aus allen 16 Mitgliedern des Gerichts. Es

Urbaner Ballungsraum Schnöggersburg – Wie sich die Bundeswehr auf den Einsatz im Innern vorbereitet

IMI-Standpunkt 2012/049  "Schlachtfeld Innenstadt"  von: Claudia Haydt  veröffentlicht am 4. September 2012 Was bis 2016 in der Colbitz-Letzlinger Heide entsteht, ist keine Kulisse für einen gesellschaftskritischen Science-Fiction-Film, sondern ein militärisches Ausbildungszentrum für den Städtekampf. Im dortigen Gefechtsübungszentrum (GÜZ) gibt es bereits sechs kleinere Übungseinrichtungen, die kosovo-albanischen und afghanischen Dörfern nachempfunden

Bundesverfassungsgericht ändert die Verfassung

Einsatz der Bundeswehr im Innern mit Waffen wird über den Notstandsfall von Art. 87 a Abs.4 GG hinaus erlaubt. Hier die Entscheidung des BVerfG vom 19.05.2012 – 2 BvF1/05 Nur Richter Geier blieb in seinem abweichenden Votum standhaft (ab S.60 der Entscheidung) download (pdf)