Kategorie: Bundeswehreinsatz im Inneren

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Martin Kirsch (IMI): Bundeswehr in den Straßen?

Einschätzungen zur aktuellen Debatte um Bundeswehreinsätze zur Terrorabwehr in Deutschland Veröffentlicht am: 12. August 2016 | IMI-Analyse 2016/33 Die Intervalle zwischen Vorstößen der Union, die Bundeswehr – zur Not auch mit Grundgesetzänderung – der Polizei als Ordnungsfaktor im Inland an die Seite zu stellen, werden kürzer. Neu ist dieser Diskurs

Inlandseinsätze der Bundeswehr: „Der gesetzliche Rahmen reicht aus“

Aus Sicht des Bundeswehr-Experten Thomas Wiegold reichen die derzeitigen gesetzlichen Regelungen zum Einsatz der Bundeswehr im Inland aus. Ein Einsatz sei in bestimmten Fällen durchaus denkbar, nur dürfe die Bundeswehr nicht dafür herhalten, Lücken bei der Polizei zu stopfen, sagte Wiegold im DLF. Thomas Wiegold im Gespräch mit Mario Dobovisek

„Weißbuch Bundeswehr 2016“ zum Einsatz im Inneren

Zitat aus dem Weißbuch Bundeswehr 2016, S. 110 (hervorgehoben ist die besonders umstrittene Passage, mit der solche Einsätze ohne Verfassungsänderung gerechtfertigt werden sollen) "Einsatz und Leistungen der Bundeswehr im Innern Die Streitkräfte können im Inland im Rahmen der Amtshilfe nach Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes tätig werden. Solche Maßnahmen

Von der Leyen gibt zu: Bundeswehr stellte sich auf Eingreifen in München ein

Ohne Rechtsgrundlage und im offenen Konflikt mit der SPD wird von der CDU der Einsatz der Bundeswehr im Inneren vorangetrieben  T.Wiegold | 23. Juli 2016 | in: „Augen geradeaus“ Die Bundeswehr war nach den Worten von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen darauf eingestellt, nach den Schüssen von München einzugreifen und