Kategorie: Bundeswehr – Auslandseinsätze

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12.1.2019 Gerhard Baisch: Syrien – wenn Deutschland das Völkerrecht achten würde….

Donald Trump steht wegen seiner demonstrativen Missachtung des Völkerrechts zu Recht am Pranger. Die Bombardements syrischer Einrichtungen „zur Vergeltung“ nach angeblichen Giftgaseinsätzen des Assad-Militärs sind fast einhellig international als Verstoß gegen die UN-Charta verurteilt worden.   Die deutsche Regierung nimmt dagegen in der Weltöffentlichkeit in Anspruch, überall und vehement für

Angela Merkel und der ewige Krieg

Am 28.Januar 2019 umriss Angela Merkel in ihrer Dankesrede zur Verleihung des Fulbright-Preises noch einmal stolz das außen- und sicherheitspolitische Engagement der Bundesrepublik Dabei sagte sie wortwörtlich, dass Deutschland aufgrund des NATO-Bündnisfalls militärisch in Afghanistan aktiv sei, um die Interessen der USA zu verteidigen. Das ist jedoch – zumindest offiziell

Angriff auf den Parlamentsvorbehalt – nun über PESCO

Parlamentsvorbehalt: Beschleunigt?  IMI-Aktuell 2019/053 vom 24.01.2019 Immer wieder wurde versucht, den Parlamentsvorbehalt in Deutschland zu versenken oder zumindest stark einzuschränken – zuletzt über die sog. Rühe-Kommission (siehe IMI-Analyse 2015/23). Nun wird versucht, über die europäische Bande zu spielen, denn mit der Teilnahme an PESCO haben sich alle 25 teilnehmenden Staaten

Muriel Asseburg / Markus Kaim: Ein deutscher Militäreinsatz in Syrien

Politische Ziele, Umsetzbarkeit, rechtliche Voraussetzungen, Effekte SWP-Aktuell 2018/A 54, Oktober 2018, 4 Seiten Im September 2018 diskutierten deutsche Politikerinnen und Politiker einmal mehr, ob die Bundesrepublik sich an einem Militäreinsatz in Syrien beteiligen sollte. Aktu­el­ler Anlass war, dass eine Offensive des Assad-Regimes, womöglich unter Einsatz von Chemiewaffen, in der Provinz

Bundesregierung erreicht erneute Verlängerung des Einsatzes in Syrien und Irak

BT-Drs. 19/4719  vom 4.10.18: Antrag der Bundesregierung – Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung Iraks aus dem Antrag:  Der Deutsche Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag stimmt dem von der Bundesregierung am 2. Oktober 2018 beschlossenen Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte

Wissenschaftliche Dienste des Bundestags erklären die beabsichtigte deutsche Beteiligung an Repressalien in Syrien für rechtswidrig

Es wäre ein Verstoß gegen das Grundgesetz und die Charta der Vereinten Nationen, wenn sich Deutschland an einer Koalition der Willigen unter US-Führung an militärischen Angriffen gegen die syrische Regierung beteiligen würde Selbst eine strafrechtliche Haftung wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges müsse in Betracht gezogen werden. So scharf und eindeutig verurteilte