Kategorie: Auslandseinsätze – rechtlicher Rahmen

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Diskussion um das Parlamentsbeteiligungsgesetz

In Heft 4/2012 der Zeitschrift „Sicherheit und Frieden“  setzt sich das Forum in mehreren Beiträgen mit der Parlamentsbeteiligung bei Bundeswehreinsätzen auseinander.  http://www.sicherheit-und-frieden.nomos.de/fileadmin/suf/doc/Aufsatz_SuF_12_04_Forum.pdf

Parlamentsbeteiligungsgesetz -Text und Begründung

Zunächst der Wortlaut des Gesetzes, mit dem der Bundestag einem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nachkam: Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 18.03.2005;  weiter aus den Gesetzgebungsmaterialien die Gesetzesbegründung (Auszug aus der Bundestagsdrucksache 15/2742): Begründung der Bundesregierung

Bisherige Rechtsprechung des BVerfG zu Einsätzen der Bundeswehr

Das BVerfG hat sich in seiner Rechtsprechung mehrfach und insbesondere in den letzten Jahrzehnten  mit Fragen zu NATO, Auslandseinsätzen der Bundeswehr und Reichweite des Parlamentsvorbehalts befassen müssen. Die wichtigsten Entscheidungen (zitiert nach Band und Seiten der amtlichen Sammlung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) sind folgende Entscheidungen:

D.Deiseroth zur Rechtswidrigkeit des Krieges gegen den Irak

"Ein Krieg gegen Irak wäre eindeutig völkerrechtswidrig“  Bundesverwaltungsrichter Deiseroth über die rechtlichen Folgen eines "verfassungswidrigen Angriffskrieges" aus Frankfurter Rundschau vom 15.3.2003 http://www.fr-online.de/spezials/-ein-krieg-gegen-irak-waere-eindeutig-voelkerrechtswidrig-,1472610,2809720.html   US-Stützpunkte in Deutschland im Irak-Krieg – Zur geltenden Rechtslage von Dieter Deiseroth, in „Wissenschaft und Frieden“ Heft 1 -2003 http://www.wissenschaft-und-frieden.de/seite.php?artikelID=0221