Kategorie: Auslandseinsätze – rechtlicher Rahmen

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Weltweiter Einsatz der Bundeswehr als „Verteidigung“

Neuer Versuch von CDU-Parlamentariern, die Schranken der UN-Charta und des Grundgesetzes für Kriegseinsätze ganz auszuhebeln, indem die Bundeswehr  Deutschland ohne zeitliche und geographische Schranke überall "verteidigen" soll dürfen. Aktuell beruft sich die Regierung bei geplanten Bundeswehr-Einsätzen im Ausland i.d.R. auf Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Hiernach können  Auslandseinsätze der

Bundestagsbeteiligung bei Kampfeinsätzen strittig. Debatte um Reform des ParlBetG am 29.1.16

Der von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf „zur Fortentwicklung der parlamentarischen Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland im Zuge fortschreitender Bündnisintegration“ (18/7360) stößt bei den Oppositionsfraktionen auf Ablehnung. Das wurde im Verlauf der Debatte am Freitag, 29. Januar 2016, deutlich. Redner von CDU/CSU und SPD sahen

Befehlsverweigerung bei Berufssoldaten aus Gewissensgründen

Vor 10 Jahren erkannte das Bundesverwaltungs-gericht  (link)  im Fall Pfaff einem Berufssoldaten das Recht zu, wegen befürchteter Mitwirkung an einem völkerrechtswidrigen Krieg (hier: Irak-Krieg 2003) den Befehl zu verweigern:  Daran erinnert nun die Frankfurter Rundschau in zwei Beiträgen vom 22.10.2015:   a)  „Moral beim Militär ist möglich“ Matthias Gillner zu