Kategorie: Auslandseinsätze – rechtlicher Rahmen

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Deutschland, der unwillige Koalitionär

Berlin unterstützt Militärmissionen politisch, schließt eine aktive Beteiligung unter Verweis auf das Grundgesetz aber aus. Diese sehr deutsche Haltung stößt an ihre Grenzen: So könnte ein Ausweg aussehen. Jana Puglierin in  Internationale Politik   vom 1.5.2021 Ein Lösen von den strengen Vorgaben eines Einsatzes nur im Rahmen des Systems kollektiver Sicherheit würde

„Out-of-area“-Einsätze der Bundeswehr im Spannungsfeld zwischen deutscher Politik und dem Grundgesetz

Die Bundeswehr darf sich nur dann an Einsätzen bewaffneter Streitkräfte außerhalb des NATO-Vertragsgebietes beteiligen, wenn ein entsprechendes Mandat durch ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit vorliegt und der Bundestag dem Einsatz zugestimmt hat. An „Out-of-area“–Einsätzen, die nur von einzelnen oder mehreren Staaten angeführt werden, darf sich Deutschland aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht beteiligen. Roger Näbig

IMI-Standpunkt 2019/020 Deutsche Soldaten gehen am Bundestag vorbei in Afrika in Einsatz

Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland decken Verletzung des Parlamentsvorbehalts auf von: Jens Wittneben | Veröffentlicht am: 16. Mai 2019 Bundeswehr-Kampfeinsätze außerhalb des NATO-Gebiets müssen vom Bundestag beschlossen werden. Dieser Grundsatz wird nun in Frage gestellt, wie die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) berichten – unter Berufung auf Kreise des Auswärtigen Ausschusses

Angriff auf den Parlamentsvorbehalt – nun über PESCO

Parlamentsvorbehalt: Beschleunigt?  IMI-Aktuell 2019/053 vom 24.01.2019 Immer wieder wurde versucht, den Parlamentsvorbehalt in Deutschland zu versenken oder zumindest stark einzuschränken – zuletzt über die sog. Rühe-Kommission (siehe IMI-Analyse 2015/23). Nun wird versucht, über die europäische Bande zu spielen, denn mit der Teilnahme an PESCO haben sich alle 25 teilnehmenden Staaten

Einsatz in der Koalition der Willigen: Auf dem Weg zum neuen Normalfall?

Das Verteidigungsministerium versucht, die verfasssungsrechtlichen Grenzen für Auslandseinsätze der Bundeswehr auf zu sprengen Nach seinem Amtsantritt im April hat der neue Generalinspekteur der Bundeswehr, Eberhard Zorn, sein erstes größeres Interview, u.a. auch zur Frage nach der rechtlichen Grundlage für mögliche künftige Auslandseinsätze der Bundeswehr, auch ohne ein Mandat der Vereinten

Peter Rudolf (SWP) : VN-Friedensmissionen und der Einsatz militärischer Gewalt

SWP-Studien 2017/S 18, September 2017, 23 Seiten Die Einsätze, die unter den weiten Begriff von Friedensoperationen der Vereinten Nationen (VN) fallen, unterscheiden sich sowohl im Mandat als auch in der personellen Ausstattung. Doch auf deklaratorischer Ebene halten die VN an den drei klassischen Grundprinzipien des Peacekeeping fest, nämlich Zustimmung der