Kategorie: Frieden durch Recht

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Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs

angenommen am 17.07.1998 auf der Diplomatischen Bevollmächtigtenkonferenz der Vereinten Nationen zur Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs.Hier das Statut in der deutschen Übersetzung und die Liste der Unterzeichner- bzw. Ratifizierer-Staaten (Stand 17.7.17) http://www.un.org/depts/german/internatrecht/roemstat1.html https://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=XVIII-10&chapter=18&clang=_en

Staatenimmunität – kein Schadenersatz für ausländische Opfer von NS-Verbrechen?

IGH entscheidet über die Reichweite des Grundsatzes der Staatenimmunität. Vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag wurde am 12.09.2011 der Rechtsstreit BRD ./. Italien verhandelt.  Die BRD war in Rechtsstreiten vor italienischen Gerichten verurteilt worden, italienische Opfer von NS-Kriegsverbrechen zu entschädigen. Der oberste Gerichtshof Italiens  hatte den Einwand der deutschen

Nukleare Reaktorkatastrophe in Japan

Ein offener Brief an die Umweltminister aller Staaten von C.G. Weeramantry, Vizepräsident a.D. des Internationalen Gerichtshofs, Den Haag, Präsident der International Association of Lawyers against Nuclear Arms, Founder Trustee des Weeramantry International Centre for Peace Education & Research 14. März 2011   Download (.pdf)

Peter Becker, Reiner Braun, Dieter Deiseroth (Hrsg.) Frieden durch Recht?

2010 erschienen; 438 S., kart., 49,- €  ISBN: 978-3-8305-1721-4       Die Normen des Völkerrechts, die auf die Bewahrung und Schaffung des Friedens ausgerichtet sind, aber auch die Gewaltverbote und Friedensgebote des nationalen Rechts werden immer wieder missachtet, gerade auch von denen, die einen Amtseid auf die Verfassung und

Tankwagen-Massaker bei Kundus bleibt ungesühnt – Medienmitteilung der IALANA vom 20.04.2010

IALANA: Entscheidung der Generalbundesanwaltschaft bedarf der Überprüfung durch ein unabhängiges Gericht. Kritische Stellungnahme zu der am 19. April 2010 bekannt gegebenen Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Generalbundesanwaltschaft gegen die Verantwortlichen des Bundeswehr-Luftangriffs vom 4. September 2009 bei Kunduz/Afghanistan. 1. Zutreffend ist die Generalbundesanwaltschaft davon ausgegangen, dass es sich bei den