Kategorie: Gerichte

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W. Kaleck: Fortschritt oder Stagnation?

Zehn Jahre Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag aus: junge welt vom 30.06.2012 In den letzten Wochen tat sich etwas in der internationalen Strafjustiz: Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag verhängte in seinem ersten Urteil gegen den kongolesischen Warlord Thomas Lubanga zwanzig Jahre Freiheitsstrafe das UN-Tribunal für Sierra Leone verurteilte

Michael Haid, Der Internationale Strafgerichtshof – Trennung von Recht und Politik?

IMI-Analyse 2012/004 – in: W&F 1/2012 von: Michael Haid | Veröffentlicht am: 27. Februar 2012 Auf der Staatenkonferenz am 17. Juli 1998 wurde das sog. Rom-Statut[1] verabschiedet, auf dessen Basis der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) im niederländischen Den Haag, nach Inkrafttreten des Statuts am 1. Juli 2002 eingerichtet wurde. In der

Kundus-Klage auf Schadenersatz eingereicht

Pressemitteilung  der Rechtsanwälte Popal und Derleder, welche die Opfer des Bombardements in Kundus vertreten, vom 02.12.2011:   Die zivilrechtliche Verarbeitung des Bombardements von Kundus, bei dem eine Vielzahl afghanischer Zivilpersonen getötet wurde, hat mit der Erhebung der Schadensersatzklage beim Landgericht Bonn am 2. Dezember 2011 begonnen. Nachdem der Generalbundesanwalt das

Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs

angenommen am 17.07.1998 auf der Diplomatischen Bevollmächtigtenkonferenz der Vereinten Nationen zur Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs.Hier das Statut in der deutschen Übersetzung und die Liste der Unterzeichner- bzw. Ratifizierer-Staaten (Stand 17.7.17) http://www.un.org/depts/german/internatrecht/roemstat1.html https://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=XVIII-10&chapter=18&clang=_en

Tankwagen-Massaker bei Kundus bleibt ungesühnt – Medienmitteilung der IALANA vom 20.04.2010

IALANA: Entscheidung der Generalbundesanwaltschaft bedarf der Überprüfung durch ein unabhängiges Gericht. Kritische Stellungnahme zu der am 19. April 2010 bekannt gegebenen Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Generalbundesanwaltschaft gegen die Verantwortlichen des Bundeswehr-Luftangriffs vom 4. September 2009 bei Kunduz/Afghanistan. 1. Zutreffend ist die Generalbundesanwaltschaft davon ausgegangen, dass es sich bei den