20.03.13: Kundus-Prozess beim Landgericht Bonn. Vergleich scheitert
Das Gericht legte der Bundesregierung nahe, die Schadensersatzforderungen der Kundus-Opfer dem Grunde nach anzuerkennen, und schlug einen Vergleich vor. Doch der Anwalt der Bundesregierung lehnte das rundweg ab. So muss das Gericht in die – voraussichtlich langwierige – Beweisaufnahme eintreten. Für den 17.04.2013 hat das Gericht einen Beweisbeschluss angekündigt. Einen