Kategorie: IALANA Broschüren

24 Beiträge gefunden.

Bernd Hahnfeld : 20 Jahre Whistleblower-Preis

Bernd Hahnfeld  hat seinen früheren Beitrag nunmehr im April 2020  bis zur Gegenwart ergänzt Der Begriff „Whistleblower“ kommt ursprünglich aus den USA.1 Dort bereits in denallgemeinen Sprachgebrauch übergegangen, wird er auch in Deutschland zunehmendgebräuchlich.Als „whistleblowing“ wird eine Form des kritischen abweichenden Verhaltens vonBeschäftigten bezeichnet. Whistleblower wenden sich aus gemeinnützigen Motiven

ialana-newsletter Dezember 2019

Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer von IALANA Deutschland, „Und mag die ganze Welt versinken! | Hafis, mit dir, mit dir allein | Will ich wetteifern! Lust und Pein | Sei uns, den Zwillingen gemein! | Wie du zu lieben und zu trinken,| Das soll mein Stolz, mein Leben sein.“ Diese

IALANA -Studie „Recht auf Leben vs. Atomwaffen“ mit Beiträgen von Alyn Ware, Daniel Rietiker, Roger S.Clarke und Peter Weiss

Am 30.Oktober 2018 verabschiedete der UN-Menschenrechtsausschuss die "Allgemeine Bemerkung Nr.36" zum Recht auf Leben   In dem Text konstatiert der Ausschuss die Unvereinbarkeit von Atomwaffen mit dem Recht auf Leben. Die Bedrohung und der Einsatz von Atomwaffen könnten sogar eine völkerrechtliche Straftat darstellen. Zur Bedeutung und Interpretation dieser Erklärung haben

IALANA-Studie „Recht auf Leben vs Atomwaffen“

IALANA -Studie „Recht auf Leben vs. Atomwaffen“ mit Beiträgen von Alyn Ware, Daniel Rietiker, Roger S.Clarke und Peter Weiss von Januar 2019 Am 30. Oktober 2018 verabschiedete der UN-Menschenrechtsausschuss die „Allgemeine Bemerkung Nr.36“ zum Recht auf Leben In dem Text konstatiert der Ausschuss die Unvereinbarkeit von Atomwaffen mit dem Recht

UN Human Rights Committee: Atomwaffen und das Recht auf Leben

Am 30.10.2018 beschloss das UN-HRC als General Comment No. 36 (2018) zu Artikel 6 des Internationalen Paktes über bürgerlichte und politische Rechte (1966), dass die Drohung mit und der Einsatz von Atomwaffen nicht vereinbar ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 6 des Paktes Threat and use of nuclear