Kategorie: Atomsperrvertrag (NPT)

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11. Juni 2019 Stepping Stones-Initiative

Stockholmer Treffen von 16 Vertragsstaaten des Atomwaffensperrvertrages fordert energische Schritte zur Abrüstung von Atomwaffen Auf Einladung der schwedischen Außenministerin Margot Wallström trafen sich heute in Stockholm die Regierungsvertreter von 16 Staaten, unter ihnen überwiegend die Außenminister, um die politische Aufmerksamkeit auf die nuklearen Gefahren zu lenken und den Abrüstungsverpflichtungen der

Russland will neue Interkontinental-Rakete testen

Im nuklearen Wettrüsten will Russland mit der Sarmat-Rakete, die mit 15 manövrierbaren Sprengköpfen ausgerüstet werden kann, jede Raketenabwehr heute und in nächster Zukunft überwältigen können Während das Pentagon sich darauf vorbereiten soll, die seit dem Ende des Kalten Kriegs beendete Alarmbereitschaft von mit Atombomben bestückten B-52-Bombern wieder einzuführen, was im

Text des Atomwaffensperrvertrags ( Non-Proliferation Treaty – NPT) vom 1.7.1968

Hier in den drei Vertragsssprachen zitiert nach dem Zustimmungsgesetz von 1973,  BT-Drs. 7/0774 S. 5-12 npt-text Die Bundesregierung hat den Vertrag vom 1.7.1968 zwar 1969 unterzeichnet, jedoch erst 1973 ratifiziert. Die gesamte  Begründung für den Beitritt mit Erläuterungen zu den einzelnen Vorschriften des Vertrags findet sich hier: npt-zustimmungsgesetz gesamt

Die Position der deutschen Bundesregierung zum Atomsperrvertrag beim Beitritt 1973

Sie ergibt sich aus der Begründung zum Beitrittszustimmungsgesetz – Bundestagsdrucksache 7.Wahlperiode / Nr. 0774 – vom 10.09.1973. BT-Drs. 7/774 Dort findet sich auf S. 16/17 der sog. „Rusk-Brief“ wiedergegeben, der immer wieder im Zusammenhang der nuklearen Teilhabe zitiert wird. Weiter wird dort die Entwicklung von der Unterzeichnung durch die Bundesregierung