Die EU-Lebensmittelbehörde EFSA muss der Öffentlichkeit Zugang zu Studien über das Pflanzenschutzmittel Glyphosat gewähren. Eine Verweigerung mit der Begründung, die finanziellen Interessen der Unternehmen seien gefährdet, ließ das EuG nicht zu.

07.03.2019 bei LTO

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Entscheidungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), mit denen der Zugang zu Studien über die Toxizität und die krebserregende Wirkung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat verweigert wurde, für nichtig erklärt (Urt. v. 07.03.2019, Az. T-716/14 und T-329/17). Die Studien über das Krebsrisiko des Unkrautvernichters müssen demnach öffentlich gemacht werden. 

Glyphosat war 2017 in der EU nach monatelangem Streit für weitere fünf Jahre zugelassen worden. Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation stufte Glyphosat im März 2015 als "wahrscheinlich krebserregend" für den Menschen ein. Die Lebensmittelbehörde EFSA kam in einem Peer-Review im November 2015 aber zu dem Ergebnis, dass Glyphosat "wahrscheinlich nicht" krebserregend sei. Gegen das Mittel hatte es vor allem in Deutschland heftige Proteste gegeben.

Unter anderem vier grüne Europaparlamentarier hatten nun dagegen geklagt, dass EFSA ihnen den Zugang zu verschiedenen Toxizitätsstudien verwehrt hatte.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eug-t329-17-t716-14-efsa-muss-studien-ueber-glyphosat-veroeffentlichen/