Die Whistleblowerin Chelsea Manning soll mit juristischen Schikanen und unwürdigen Haftbedingungen gebrochen werden.

Rubikons Weltredaktion 19.6.19 in rubikon

Chelsea Manning weigert sich, vor einer Grand Jury auszusagen und befindet sich deswegen erneut in Haft. Die Grand Jury ist ein nicht öffentlich tagendes Gremium mit der Aufgabe zu entscheiden, ob ein „hinreichender Verdacht“ für eine Anklage wegen einer Straftat besteht. Problematisch ist, dass eine solche Jury nicht an Vorschriften gebunden ist, was beispielsweise die Einbringung von Beweisen betrifft. Auch sind weder ein Richter noch der Verteidiger des Angeklagten bei den Verhandlungen anwesend und vernommene Zeugen haben kein Recht auf Einsicht in die Aufzeichnungen zu ihren Aussagen. Kritiker dieses in Deutschland unbekannten legalen Instrumentariums behaupten, es habe rein gar nichts mit Gerechtigkeit zu tun und diene nur dazu, unliebsame Bürger hinter Schloss und Riegel zu bringen — beziehungsweise eine spätere öffentliche Jury davon zu überzeugen, dass sie es hier mit einem besonders schweren Fall von Kriminalität zu tun hat.

Manning äußert sich nun öffentlich in einem Brief über die Beweggründe für ihre Weigerung, vor der Grand Jury auszusagen, über die Haftbedingungen, die ihr körperlich sowie psychisch sehr zusetzen und über die Folgen ihrer Isolationshaft, an denen sie noch heute leidet.

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