Etappensieg für Beschwerde gegen BND Reporter ohne Grenzen (RSF) vom 11.1.21

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nimmt eine Beschwerde von Reporter ohne Grenzen gegen die anlasslose Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes höchstwahrscheinlich zur Entscheidung an. Wie das Gericht in Straßburg am Montag (11.1.) mitteilte, hat es der Bundesregierung dazu bereits einen Fragenkatalog zugestellt. Reporter ohne Grenzen wirft dem deutschen Auslandsgeheimdienst vor, er habe mit seiner strategischen Fernmeldeüberwachung den E-Mail-Verkehr der Organisation mit ausländischen Partnerinnen, Journalisten und anderen Personen ausgespäht und damit die Menschenrechte der Beteiligten verletzt.

Nach der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde im vergangenen Jahr ist dies ein Etappensieg für RSF in einem weiteren hochrangigen Verfahren gegen die anlasslose Massenüberwachung des BND.

https://www.reporter-ohne-grenzen.de/pressemitteilungen/meldung/egmr-laesst-beschwerde-gegen-bnd-zu