Meilenstein auf dem Weg zu einem deutschen Whistleblower-Schutzgesetz

Im März 2019 konnte gegen den Widerstand auch der deutschen Regierung in Brüssel eine politische Einigung auf eine wirksame Richtlinie zum Schutz der Whistleblower erreicht werden. Nach Durchführung des üblichen Verfahrens, kann die Richtlinie nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und tritt dann 3 Wochen später in Kraft. Danach läuft die 2-Jahres-Frist für die europäischen Regierungen, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie betrifft nur Whistleblower, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden und das auch nur für einzeln aufgeführte Rechtsgebiete. Es ist jedoch zu hoffen und darauf hinzuarbeiten, dass aus diesem Anlass die deutsche Regierung auch für ihr nationales Recht endlich einen gleichwertigen Whistleblowerschutz auf den Weg bringt.

Hier die Richtlinie mit "Erwägungen" (S. 1 - 62)  dem Text der Richtlinie (S.64 - 99) und Anhängen zu den einzelnen Vorschriften (weitere 31 Seiten)  als pdf