von Dr. Thomas Sonnenberg und Peter Rempp 22.03.2019 bei Legal Tribune Online (LTO)

Der Bundestag hat am 21. März 2019 das lange erwartete Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) verabschiedet. Damit wird die Richtlinie (EU) 2016/943 endlich in deutsches Recht überführt. Konflikte zwischen der im GeschGehG vorgesehenen Privilegierung von Hinweisgebern mit einer künftigen Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie sind jedoch absehbar. Daneben ist zu befürchten, dass eine Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie Schutzvorschriften, die hierzulande für Whistleblower im Finanzdienstleistungsbereich bereits existieren, einschränken wird.

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