Pressmitteilung der  Vereinigung "Whistleblower-Netzwerk e.V." vom  25.11.2016 

Nur wenn Insider Hinweise geben, können wir frühzeitig Gegenmaßnahmen gegen kriminelle Machenschaften, rücksichtslose Profitgier, Vertuschung und Gefahren für Mensch, Umwelt, Demokratie und Frieden ergreifen. Nur wenn Insidern, die reden wollen, auch die Möglichkeit gegeben wird, dies ohne Angst vor Repressalien zu tun, erfahren wir rechtzeitig von Missständen und Risiken in Behörden, Organisationen und Unternehmen.

Darum setzt sich der gemeinnützige Whistleblower-Netzwerk e.V. (WBNW) seit 10 Jahren für Whistleblower und besseren Whistleblowerschutz ein (www.whistleblower-netzwerk.de).
Wir wollen erreichen, dass die Bedeutung von Whistleblowern und die nach wie vor bestehenden Risiken für Zivilcourage am Arbeitsplatz in der Gesellschaft bekannt und dass in Staat und Wirtschaft Maßnahmen und gesetzliche Regelungen zum effektiven Schutz von Whistleblowern ergriffen werden.
Dabei war und ist es uns besonders wichtig, die Erfahrungen und Schicksale von Menschen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, die ihre berufliche Existenz und Karriere dem Gemeinwohl geopfert haben. Jede und jeder sollte einen deutschen Whistleblower kennen und wissen, dass dieser Zivilcourage bewiesen und etwas für die Gesellschaft Wichtiges getan hat.
Diesem Ziel sind wir durch unsere Wanderausstellung zu Whistleblower-Fällen (BSE, Gammelfleisch, Korruption, Altenpflege, Steuerfahndung u.a.) sowie der Darstellung ihrer Geschichten im Internet und in den klassischen Medien ein Stückweit näher gekommen. Auch ist es uns gelungen, das gesellschaftliche Interesse über den Einzelfall hinaus am aufklärerischen Sinn und demokratischen Nutzen des Whistleblowing zu wecken.

Dennoch erfahren Whistleblower derzeit immer noch Ausgrenzung und Verleumdung, Diskriminierung und Degradierung, Mobbing, Disziplinarmaßnahmen und Kündigung. Die derzeitige Gesetzeslage und das hierzu entwickelte Richterrecht bieten unzureichenden Schutz, da sie letztlich auf eine individuelle richterliche Abwägung der häufig konträren Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinauslaufen, deren Ergebnis für die Betroffenen im Vorhinein völlig unabsehbar ist. Zudem unterliegen sie auf dem sperrigen Weg durch die arbeitsgerichtlichen Instanzen häufig schon aus finanziellen Gründen.
Darum ist nur konsequent, dass WBNW nun einen weiteren Schritt tut, um potentielle Whistleblower zu ermutigen und zu unterstützen: Durch einen von privater Seite gestifteten Rechtshilfefonds soll verhindert werden, dass Whistleblower aus finanzieller Not heraus klein beigeben und Kündigung, Vergleich oder Maulkorb akzeptieren müssen.
Gleichzeitig wird der Zivilgesellschaft eine sehr konkrete Möglichkeit an die Hand gegeben, durch Spenden in den Fonds ihre Verbundenheit eben jenen Menschen gegenüber zum Ausdruck zu bringen, die im öffentlichen Interesse „Kopf und Kragen“ riskiert haben.

mehr unter:   www.whistleblower-netzwerk.de