IALANA und VDW fordern einen besseren Schutz von Whistleblowern in Deutschland

Die Deutsche Sektion der internationalen Juristenvereinigung IALANA und die Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW), die u.a. von Prof. Otto Hahn und Prof. Carl Friedrich von Weizsäcker 1959 gegründet wurde, haben zusammen am vergangenen Wochenende in Berlin zum 7. Mal den „Whistleblower-Preis“ verliehen (vgl. dazu: www.ialana.de, www.vdw-ev.de) und erklären:

In Deutschland sind Whistleblower bisher schlechter geschützt als in den USA, in Großbritannien und anderen Staaten. Das muss sich dringend ändern. Selbst derG20-Gipfel in Seoul hat mit Zustimmung von Bundeskanzlerin Angela Merkel am 11./12.11.2010 u.a. Deutschland aufgefordert, „bis Ende 2012 Regeln zum Whistleblower-Schutz zu erlassen und umzusetzen, …um Hinweisgeber, die gutgläubig einen Verdacht auf Korruption melden, vor Diskriminierung und Vergeltungsmaßnahmen zu schützen“.

Es ist sehr zu begrüßen, dass mehrere Fraktionen des Deutschen Bundestages in dieser Woche entsprechende Gesetzesinitiativen für überfällige Fortschritte beim Whistleblowerschutz angekündigt haben. Ein verbesserter Whistleblower-Schutz darf sich jedoch nicht auf den Bereich der Korruption beschränken.

Wer Whistleblower in Deutschland besser schützen will, muss vor allem für drei Dinge sorgen:

  • Erstens muss die bestehende Rechtsunsicherheit für Whistleblower durch klare gesetzliche Schutzvorschriften beseitigt werden. Wer in gutem Glauben auf gravierende betriebliche oder innerdienstliche Missstände, Rechtsverletzungen oder gar Straftaten gegenüber zuständigen Stellen oder auch in der Öffentlichkeit hinweist, darf deswegen weder diskriminiert noch sonst benachteiligt oder gar gekündigt werden. Für den Fall, dass dies trotzdem geschieht, muss ein effektiver gesetzlicher Anspruch auf Wiedergutmachung und Schadensersatz geschaffen werden.
  • Zweitens muss das Grundrecht der Meinungsfreiheit für alle Beschäftigten in Betrieben, Unternehmen und Dienststellen wirksamer als bisher gewährleistet werden.  Dazu bedarf es einer klaren  gesetzlichen Schutzvorschrift mit einer Vermutungsregel: Bei allen Äußerungen von Beschäftigten, die nicht leichtfertig und nicht wider besseres Wissen erfolgen sowie eine das öffentliche Interesse wesentlich berührende Frage betreffen, spricht eine gesetzliche Vermutung für den Vorrang der Meinungsäußerungsfreiheit vor anderen rechtlich geschützten Interessen.
  • Drittens müssen Beschäftigte wirksam vor Nachteilen geschützt werden, wenn sie sich weigern, an Rechtsbrüchen mitzuwirken oder diese zu vertuschen.

Berlin, den 5. Juli 2011

Hinweis: Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen die IALANA- und VDW-Geschäftsstelle (Reiner Braun, Geschäftsführer der IALANA und der VDW: Tel. 030 20654857 oder 0172-2317475) gerne zur Verfügung, die ggf. auch Gesprächskontakte zur Whistleblower-Thematik mit fachkundigen Mitgliedern der Wissenschaftlichen Beiräte von IALANA und VDW vermitteln kann.