Resolution 2231 (2015) verabschiedet auf der 7488. Sitzung des Sicherheitsrats am 20. Juli 2015

Der Sicherheitsrat, unter Hinweis auf die Erklärung seines Präsidenten S/PRST/2006/15 und seine Resolutionen 1696 (2006), 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008), 1835 (2008) und 1929 (2010), in Bekräftigung seines Bekenntnisses zu dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen sowie der Notwendigkeit, dass alle Vertragsstaaten des Vertrags ihre Verpflichtungen uneingeschränkt einhalten, und an d as Recht der Vertragsstaaten erinnernd, unter Wahrung der Gleichbehandlung und in Übereinstimmung mit den Artikeln I und II des Vertrags die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke zu entwickeln, unter Betonung…...

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