Zwei Jahre nach Veröffentlichung der Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ im Juni 2017 stellte der Unterausschuss Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und Vernetztes Handeln in einer seiner (teil-)öffentlichen Sitzungen am 21.10.2019 die Frage nach dem aktuellen Stand der Umsetzung.

Wie genau es um diese Umsetzung bestellt ist und wie sie bewertet werden muss, ist für die Zivilgesellschaft eine schwer zu beantwortende Frage, ist die Informationslage - nicht nur aufgrund der veränderten Berichtspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Parlament -  doch deutlich erschwert. 

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