von Daniel-Erasmus Khan 7.6.20 in verfassungsblog 

„Von deutschem Boden soll nie wieder Krieg ausgehen.“ Dieser Willy Brandt zugeschriebene Satz, er schmückt so manche Sonntagsrede. Mit Widerspruch ist nicht zu rechnen – von keiner Seite. Das prominent im Grundgesetz verankerte Bekenntnis wider den Angriffskrieg (Artikel 26 Absatz 1) stellt in der Tat eine Klammer dar, die Politik und Gesellschaft in Deutschland nach wie vor im Innersten zusammenhält: Das Friedensgebot, es gehört bis heute zum Identitätskern unserer Verfassungsordnung – und das ist gut so. Pazifistisch ist unser Grundgesetz zwar spätestens seit Einführung der Wehrverfassung im Jahre 1956 nicht mehr. Aber für das Militärische in der deutschen Außen und Sicherheitspolitik zeigt es doch immer noch klare, und im internationalen Vergleich durchaus restriktive Grenzen auf – auch wenn diese mitunter interpretationsfähig und -bedürftig sind. Dies gilt nun nicht nur für den Einsatz der Bundeswehr im Ausland. Auch dem Export von „zur Kriegführung bestimmter Waffen“ begegnet unsere Verfassung seit nunmehr über 70 Jahren mit großem Misstrauen…...

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