Ein am 7.11.2016 vorgestelltes Rechtsgutachten bescheinigt der Hochschule Bremen, gegen die Zivilklausel zu verstoßen

Ab dem Wintersemester 2016/17 werden dort am »Internationalen Dualen Frauenstudiengang Informatik« erstmals neun Soldatinnen der Bundeswehr teilnehmen. Dies ist Teil ihrer »Laufbahnausbildung für den gehobenen technischen Dienst«. Die Bundeswehr beteiligt sich zudem an den »Verwaltungskosten« des Studiengangs – in bis jetzt unbekannter Höhe.

Von Sönke Hundt aus junge Welt vom 9.11.16

https://www.jungewelt.de/2016/11-09/016.php

Position der Bremer Wissenschaftssenatorin (pdf)

Gutachten von RA. Bernd Hoppe (pdf)