Mit Militärausbildern und Aufklärungsjets unterstützt die Bundeswehr den Kampf gegen den IS in Syrien und dem Irak - und das Verfassungsgericht stellt sich dem nicht entgegen.

Hier die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Wortlaut:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/09/es20190917_2bve000216.html

Warum die Linkspartei mit ihrer Klage gescheitert ist.

Eine Analyse von Gigi Deppe, ARD-Rechtsredaktion, vom 10.10.2019

Nach den Anschlägen von Paris beschloss die Bundesregierung, beim Kampf gegen die Terrororganisation "Islamischer Staat" mitzumachen. Ende 2015 erteilte der Bundestag unter anderem ein Mandant für den Einsatz von Tornado-Aufklärungsflugzeugen, von Tankflugzeugen für die Luftbetankung der Kampfflugzeuge von anderen Ländern und für Personal an Bord der AWACS-Aufklärer. Die Bundestagsfraktion der Linken klagte, und jetzt erhielt sie Antwort aus Karlsruhe.

Fest steht nach dem heutigen Beschluss: Die Linke hat auf ganzer Linie verloren. Zum einen wurde ihre Klage aus formalen Gründen abgewiesen. Gleichzeitig erweitert das Gericht den Spielraum für militärische Einsätze. Weiterlesen:

https://www.tagesschau.de/inland/linke-klage-is-einsatz-103.html