aus NDS vom 17. Juni 2019 von Peter Feininger

Die Militäroperation „Inherent Resolve“, an der die Bundeswehr beteiligt ist, richtet sich auch gegen die syrische Armee und unterstützt die USA bei der militärischen Besetzung im Nordosten Syriens. Der Bundeswehreinsatz muss im Oktober unbedingt beendet werden.

Im April 2018 führten die USA, Großbritannien und Frankreich einen Militärschlag gegen Syrien aus. Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestages stuften diesen Angriff in einem Gutachten als Verstoß gegen das Völkerrecht ein und stellten fest: „So stellen sich die alliierten Luftangriffe dann im Ergebnis eher als unverhohlene Rückkehr zu einer Form der – völkerrechtlich überwunden geglaubten – bewaffneten Repressalie im ‚humanitären Gewand‘ dar.“ Nur fünf Monate später, im September 2018, lag ein erneuter Militärschlag gegen Syrien in der Luft, diesmal auch mit Beteiligung Deutschlands. Wahrscheinlich ist es nur dem entschiedenen Nein der SPD und ihrer Bundestagsfraktion zu verdanken, dass dieser Militärschlag nicht erfolgte. Auch Russland, das der syrischen Regierung seit 2015 weitgehend zur Lufthoheit auf ihrem Territorium verholfen hat, hat eine rote Linie gezogen, die von den Westmächten bisher beachtet wird (werden muss). Danach sind Militärschläge gegen zentrale Einrichtungen der syrischen Armee und der syrischen Regierung tabu.

Die Operation Inherent Resolve, wie sich der aktuell laufende Bundeswehreinsatz in Syrien nennt, ist zwar kein Kampfeinsatz, aber dennoch völkerrechtswidrig und muss im Oktober auf jeden Fall beendet werden.

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