Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland decken Verletzung des Parlamentsvorbehalts auf

von: Jens Wittneben | Veröffentlicht am: 16. Mai 2019

Bundeswehr-Kampfeinsätze außerhalb des NATO-Gebiets müssen vom Bundestag beschlossen werden. Dieser Grundsatz wird nun in Frage gestellt, wie die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) berichten – unter Berufung auf Kreise des Auswärtigen Ausschusses des Bundestages, der am Mittwoch, 08. Mai 2019 in geheimer Sitzung in Berlin tagte. Dass dies ausgerechnet der Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs in Europa ist, war von den Verantwortlichen ganz sicher nicht gewollt und ist dennoch ein denk(un)würdiger Umstand.

In Niger, Kamerun und Tunesien sind jeweils bis zu zwei Dutzend deutsche Soldaten ohne Parlamentsbeschluss aktiv – und es soll sich auch um Spezialeinheiten handeln. Kampfschwimmer werden genannt und man muss vermuten, dass es sich um Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) aus Calw in Baden-Württemberg handelt. In der geheimen Sitzung des Auswärtigen Ausschusses des Parlaments kam es zu einer kritischen Debatte, wenn man die Quellen des RND zugrunde legt.

https://www.imi-online.de/2019/05/16/deutsche-soldaten-gehen-am-bundestag-vorbei-in-afrika-in-einsatz/