Das Verteidigungsministerium versucht, die verfasssungsrechtlichen Grenzen für Auslandseinsätze der Bundeswehr auf zu sprengen

Nach seinem Amtsantritt im April hat der neue Generalinspekteur der Bundeswehr, Eberhard Zorn, sein erstes größeres Interview, u.a. auch zur Frage nach der rechtlichen Grundlage für mögliche künftige Auslandseinsätze der Bundeswehr, auch ohne ein Mandat der Vereinten Nationen, der NATO oder der EU :

Frage: In der neuen Konzeption der Bundeswehr ist von Einsätzen auch in Ad-hoc-Kooperationen die Rede – ist das ein neuer konzeptioneller Ansatz?

Zorn: Die feste Integration in die vorhandenen Bündnisstrukturen und der Einsatz im multinationalen Verbund kennzeichnen seit vielen Jahren das Handeln deutscher Streitkräfte. Das schließt die Möglichkeit neuer zweckgebundener Kooperationen nicht aus. Ad-hoc-Kooperationen sind für mich dabei kein grundsätzlich neuer Ansatz. Entlang unserer nationalen gesetzlichen Vorgaben sind wir schon heute als Parlamentsarmee weltweit an vielen unterschiedlichen Einsätzen beteiligt.


Frage: Weichen Sie damit von der bisherigen Position der Bundesregierung ab, die ja auch nicht immer 100 Prozent durchgehalten worden ist, dass nur ein UN- oder ein NATO-Mandat einen Einsatz begründen kann?


Zorn: Wir haben uns in der Vergangenheit an solchen Einsätzen schon beteiligt. Einige Beispiele: Schauen Sie z.B. auf den Einsatz „Counter-Daesh“ in Syrien und im Irak. Dort agieren wir in Abstimmung mit den beteiligten Partnern, ohne dass es unter einem UN-Mandat stattfindet……

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