SWP-Studien 2017/S 18, September 2017, 23 Seiten

Die Einsätze, die unter den weiten Begriff von Friedensoperationen der Vereinten Nationen (VN) fallen, unterscheiden sich sowohl im Mandat als auch in der personellen Ausstattung. Doch auf deklaratorischer Ebene halten die VN an den drei klassischen Grundprinzipien des Peacekeeping fest, nämlich Zustimmung der Konfliktparteien, Unparteilichkeit und Anwendung militärischer Gewalt nur zum Zwecke der Selbstverteidigung und, wie es heißt, zur Verteidigung des Mandats. Das bedeutet: Militärische Gewalt soll nur dann angewendet werden, wenn dies zum Schutz von Zivilisten und Zivilistinnen und zur Abwehr von »Störern« eines Friedensprozesses unvermeidlich ist.

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